(openPR) Bauprozesse gehören zu den schwierigsten und langwierigsten Verfahren unserer Zivilgerichte. Die Folgen sind für alle Beteiligten gravierend und nicht selten existenzvernichtend.
Der deutsche Baugerichtstag, der am 13./14. Juni in Hamm durchgeführt wurde, empfiehlt daher, das im englischen Recht bewährte Adjukationsverfahren auch in Deutschland einzuführen. Dieses dort - zwingend einzuhaltende - Verfahren dient der außergerichtlichen Entscheidungsfindung mit Hilfe eines so genannten Adjudikators. Auf Anrufung einer Partei eines Bauvertrags muss der Adjudikator innerhalb von 28 Kalendertagen über die ihm vorgetragene Streitigkeit entscheiden. Die Entscheidung des Adjudikators kann in einem gerichtlichen Verfahren für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Besonders wichtig ist, dass die Entscheidung dieses Adjudikators die Vertragsparteien bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Entscheidung bindet, sodass häufig weitere Schäden etwa als Folge der Unterbrechung der Baumaßnahme vermieden werden können.
Die Erfahrungen in England zeigen, dass in der ganz überwiegenden Zahl von Fällen der "Schiedsspruch"des Adjudikators von den Beteiligten akzeptiert und damit der Rechtsstreit beendet wird.
Auch wenn nach Ansicht des Deutschen Baugerichtstags dieses Modell nicht 1: 1 auf das deutsche Recht übertragen werden kann, bietet es doch eine hervorragende Grundlage für eine entsprechende Regelung in Deutschland.
Rechtsanwalt Dr. Olaf Hofmann, Lehrbeauftragter für Baurecht, München
Begriffserläuterungen zum Baurecht finden sich unter www.baurecht-woerterbuch.de










