(openPR) VdW Bayern: Eine gute Nachbarschaft ist der beste Schutz
München (19.06.2008) – Wenn Millionen Deutsche in die Ferien fahren, steigt die Zahl der Wohnungs- und Hauseinbrüche an. „Eine ausführliche Wohnungskontrolle vor der Abreise und wachsame Nachbarn können verhindern, dass die Erholung gleich bei Rückkehr in die eigenen vier Wände vorbei ist“, sagt Xaver Kroner, geschäftsführender Vorstand des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern).
Die polizeiliche Kriminalstatistik zählt für 2007 rund 110.000 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl. In der Ferienzeit, wenn viele Wohnungen leer stehen, haben es Diebe besonders leicht. „Eine günstige und effektive Vorbeugung ist der gute Kontakt zu den Nachbarn“, betont Kroner. Durch Maßnahmen, wie Briefkasten leeren und Rollläden herunterlassen, würde Bewegung vorgetäuscht und potentielle Einbrecher abgeschreckt.
Hilfreich kann auch eine Zeitschaltuhr sein, die zu verschiedenen Tageszeiten für Beleuchtung sorgt. Der Einsatz von Sicherheitstechnik, wie ein Schloss im Fenstergriff oder eine Rollladensicherung ist ein guter Schutz vor Dieben, da so der Einstieg erschwert wird.
„Das Anbringen von Gittern an Fenstern ist allerdings eine bauliche Veränderung, für die der Mieter die vorherige Zustimmung des Vermieters benötigt“, erläutert Kroner. Auch der Einbau einer Alarmanlage solle besser vorher abgestimmt werden. Der Mieter sei grundsätzlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herzustellen.
Keine Haftung bei Fahrlässigkeit
Ein letzter Blick rund um Haus oder Wohnung vermeidet Ärger mit der Hausratversicherung, denn diese zahlt bei grober Fahrlässigkeit nicht. Deshalb sollten unbedingt alle Fenster und Türen verschlossen sein und kein Hausschlüssel unter dem Fußabstreifer liegen. Das einfache Absperren der Haustür ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG Frankfurt/Main, 7 U 189/99) ausreichend.
Stehlgutliste sofort anfertigen
Nach einem Einbruch sollten Betroffene den entstandenen Schaden unverzüglich der Hausratversicherung melden. Dies erfolgt mit einer sog. „Stehlgutliste“. Die schmerzliche Erfahrung, dass sieben Wochen für die Anfertigung dieser Liste zu lang sind, musste ein Arzt machen. Seine Versicherung weigerte sich, den Einbruchsschaden zu ersetzen und bekam vom Oberlandesgericht Köln Recht (OLG Köln, 9 U 82/07).
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