(openPR) Zur aktuellen Debatte um die Einfuehrung des Dosenpfands erklaert Bundesumweltminister Juergen Trittin:
1. Nachdem grosse Teile des Einzelhandels und der Getraenkeindustrie noch bis vor wenigen Tagen erklaert hatten, die Einfuehrung des Dosenpfands zum
1. Januar 2003 ignorieren zu wollen, wird nunmehr zusehends klarer, dass die Getraenkewirtschaft einfache und praktikable Wege findet, sich auf die Pfandpflicht konstruktiv einzustellen. Immer mehr Supermaerkte und Geschaefte kuendigen an, ihr Einweg-Getraenkeangebot auszulisten oder stark zu reduzieren und ihr Angebot an Mehrweggetraenke-Verpackungen entsprechend zu erweitern. Die damit verbundene Staerkung des Mehrweganteils ist ein von der Verpackungsverordnung erwuenschter Effekt.
2. Obwohl ihnen von Seiten der Bundesregierung ausreichend Zeit zur Vorbereitung gegeben wurde (ueber neun Monate seit Mitte Maerz 2002), haben es Handel und Getraenkewirtschaft versaeumt, rechtzeitig ein bundesweit einheitliches und allen Wirtschaftsbeteiligten zugaengliches Ruecknahmesystem fuer Einweggetraenkeverpackungen aufzubauen. Daher kuendigen nun immer mehr Haendler an, bis auf weiteres die Erhebung und Rueckzahlung des Dosenpfands firmenintern zu organisieren. Sie wollen durch die Ausgabe von Pfandbons sicherstellen, dass sie nur so viele Dosen zuruecknehmen muessen, wie sie selbst verkauft haben. Die Bundeslaender als die zustaendigen Vollzugsbehoerden haben angekuendigt, dass sie diese Loesung fuer eine Uebergangszeit dulden wollen. Indessen gilt die Pflicht zur Erhebung des Einwegpfands uneingeschraenkt auf allen Stufen des Vertriebs und des Handels.
3. Verbraucherinnen und Verbraucher stehen damit ab 1. Januar 2003 vor einer sehr einfachen Entscheidung: Sie werden ein groesseres Angebot an Getraenken in Mehrwegflaschen vorfinden und sollten davon nach Moeglichkeit Gebrauch machen. Wer weiterhin Bier, Cola, Mineralwasser und Softdrinks mit Kohlensaeure in Dosen kaufen will, wird dafuer Pfand vorstrecken muessen, sein Pfand vorerst aber nur in dem Laden zurueckbekommen, wo er es bezahlt hat.
4. Nicht akzeptabel ist, wenn Handel und Getraenkewirtschaft mit dem Verweis auf eine nicht existierende Verfuegung des Bundeskartellamts den Aufbau eines bundesweiten Ruecknahmesystems auf die lange Bank schieben. Die Unternehmen sollten ihrer Verpflichtung zum Aufbau eines solchen Systems unverzueglich nachkommen. Es ist nicht erkennbar, dass es dafuer unueberwindliche kartellrechtliche Hindernisse gibt. Es liegt auch keine Verfuegung des Kartellamtes vor, welche die Unternehmen daran hindern wuerde, ein rechtskonformes Pfandsystem fuer Einweg-Getraenke zu entwickeln. Dass es geht, beweist das seit Jahrzehnten funktionierende Pfand- und Ruecknahmesystem fuer Mehrweggetraenke.
Fragen und Antworten zum Dosenpfand sind im Internet abrufbar unter www.bmu.de