openPR Recherche & Suche
Presseinformation

VIP 4 - Commerzbank erneut verurteilt

Bild: VIP 4 - Commerzbank erneut verurteilt
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR) Nur ein Prospekt VIP 4 in Filiale der Commerzbank: Unterbliebene Aufklärung über Risiken verpflichtet zum Schadensersatz.

Mit dem Landgericht Hannover hat ein weiteres Gericht zugunsten Mandantschaft der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, in einem VIP-Medienfonds-Fall geurteilt und die Commerzbank zu umfangreichen Schadensersatzleistungen verurteilt. Gegenstand der Auseinandersetzung war eine Beteiligung an dem Filmfonds VIP 4. Das Fondskonzept sah die obligatorische Finanzierung eines Teils der Anlage durch die HypoVereinsbank vor.



Der Schadensersatzanspruch umfasst neben der Verpflichtung, das eingesetzte Eigenkapitalanteil zu erstatten, auch die Verzinsung seit dem Datum der Abgabe der Beitrittserklärung, weiter die Verurteilung der Commerzbank, Ersatz zu leisten in Höhe einer Inanspruchnahme durch die HypoVereinsbank aus dem Darlehen und die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten.

Auch in diesem Fall ging das Gericht schon nach dem zwischen den Parteien unstreitigen Vorbringen vom Abschluss eines Beratungsvertrages aus. Dabei machte es dem Kreditinstitut zum Vorwurf, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme der Fondsprospekt im Rahmen der Beratungsgespräche keine Verwendung gefunden habe, sondern erst im Zeichnungstermin und damit nicht rechtzeitig übergeben worden sei. Nach Aussage des Mitarbeiters der Commerzbank habe es pro Filiale nur einen Prospekt gegeben, so dass den Kunden gesagt worden sei, sie würden ihn mit der Unterzeichnung des Fonds erhalten. Nur bei ausdrücklichem Verlangen der Kundschaft sei der Prospekt kopiert und eine Ablichtung davon übergeben worden.

Die Entscheidung hält schließlich fest, dass dem sog. Garantiefonds bei VIP 4 ein sehr komplexes Konzept zugrunde gelegen habe, das auch ein allgemein erfahrenerer Anleger insbesondere hinsichtlich der Bedeutung der besonders herausgestellten Garantie selbst bei konzentrierter Lektüre des gesamten, über 100-seitigen Prospekts, nur sehr schwer überschauen könne und das sich im Rahmen einer mündlichen Beratung nur schwerlich vermitteln lassen dürfte. Hinsichtlich der Garantie von 115% sei zu berücksichtigen, dass sie sich nur auf die Produktionskosten bezog, so dass sich bei einer Beteiligung von € 25.000,-- allenfalls ein Betrag von € 25.070,-- ergebe. Da der Anleger seine Ansprüche zur Sicherheit an die Bank abtreten müsse und die gestundeten Zinsen einen erheblichen Anteil an der Beteiligungssumme ausmachten, bedeute die Garantie im Ergebnis keineswegs eine volle Absicherung des angelegten Kapitals. Von ihr verbliebe vielmehr nach Abzug des auf die Darlehensverbindlichkeiten entfallenden Betrages lediglich eine Quote von ca. 25% des von dem Anleger insgesamt eingesetzten Kapitals. Mögliche weitere mit der Garantie verbundene Risiken, wie der Umstand, dass die Schuldübernahme keinen Anspruch des Anlegers begründe, sondern nur zugunsten der Fondsgesellschaft bestehe, seien nicht berücksichtigt. Alles in allem habe der Kundenberater vor diesem Hintergrund über die vorhandenen Risiken nicht ausreichend aufgeklärt, sondern diese unter irreführenden und unzutreffenden Hinweisen auf Bankgarantien unzulässigerweise verharmlost, wozu auch der dem Kunden übergebenen Flyer mit u. a. der Formulierung „Möchten Sie Ihr Geld sicher angelegt wissen?“ beigetragen habe.

Da bereits die Risikobelehrung unzureichend gewesen sei, könne dahingestellt bleiben, ob die Beklagte überhaupt eine Beteiligung an einem derartigen Filmfonds hätte anraten dürfen. Die Erwägungen würden auch für die Annahme lediglich einer Anlagevermittlung gelten.

Der Ablauf der Beratungssituationen ist nach den Erfahrungen unserer Mandanten von einer hohen Übereinstimmung in der Verharmlosung der Risiken geprägt. Die Euphorie, mit der die Beteiligungen sowohl bei VIP 3, als auch bei VIP 4 angepriesen wurden, legt die Überzeugung nahe, dass die hohe umsatzabhängige Verprovisionierung der Beratungsleistung durch die Fondsgesellschaften einen für die Kundschaft unguten Einfluss ausgeübt hat. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sieht in solchen Gestaltungen nicht ohne Grund eine konkrete Gefährdung des Anlegers, dem diese Zusammenhänge verschwiegen werden.

Wir sehen die Entscheidung als weitere Bestätigung der Prozessstrategie, zu der die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, ihren Mandanten rät. Da weiterhin nicht zu erkennen ist, dass die beteiligten Banken Falschberatungen zum Anlass nehmen, von sich aus im Sinne einer Wiedergutmachung auf die Kundschaft zuzugehen, ist die Initiative jedes einzelnen Geschädigten gefordert, der die Entwicklung nicht auf sich beruhen lassen will.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 217414
 1084

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „VIP 4 - Commerzbank erneut verurteilt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Commerzbank muss Kunden wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz zahlen
Commerzbank muss Kunden wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz zahlen
Die Commerzbank zieht vor Gericht bei Schadensersatzklagen von Anleger mit VIP-Medienfonds immer öfter den Kürzeren. Der Grund: "Die Commerzbank hat viele Anleger bei der Vermittlung von VIP-Medienfonds falsch beraten", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus Berlin. Die Kanzlei Kälberer & Tittel verweist auf ihre jüngste Serie von Urteilen, die sie …
Bild: VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteiltBild: VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteilt
VIP Medienfonds - Commerzbank zu Schadenersatz verurteilt
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger des VIP 4 Medienfonds Urteil vor dem Oberlandesgericht München gegen die Commerzbank AG Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen …
Bild: VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG MünchenBild: VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG München
VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG München
… bestätigt, in dem einem von der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des VIP 4 Medienfonds Schadenersatz zugesprochen wurde. Die Verurteilung der beklagten Commerzbank AG ist damit rechtskräftig. Für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist dies ein weiterer, nunmehr erstmals höchstrichterlicher, Erfolg bei der Vertretung von VIP …
VIP Medienfonds - Urteil vor dem OLG München gegen die Commerzbank AG
VIP Medienfonds - Urteil vor dem OLG München gegen die Commerzbank AG
VIP Medienfonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger des VIP 4 Medienfonds Urteil vor dem Oberlandesgericht München gegen die Commerzbank AG Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des …
VIP Medienfonds 3 und 4
VIP Medienfonds 3 und 4
Keine Verlängerung des Verjährungsverzichts durch die Commerzbank AG Am heutigen Tag hat die Commerzbank AG die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein weiterer Verjährungsverzicht von Seiten der Commerzbank AG gegenüber den Anlegern der VIP Medienfonds 3 und 4 nicht erfolgen wird. Die Commerzbank AG begründet dies damit, dass …
VIP Medienfonds 3 und 4: Erfolgsaussichten der Anleger gegen die Commerzbank AG werden immer besser
VIP Medienfonds 3 und 4: Erfolgsaussichten der Anleger gegen die Commerzbank AG werden immer besser
Nachdem die Commerzbank in erster Instanz in drei Verfahren, die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführt wurden, zu Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von VIP 4 Medienfondsbeteiligungen verurteilt wurde, existiert nun die erste klagestattgebende Entscheidung des Oberlandesgerichts München. Die Kanzlei …
Übernahmeangebot VIP 4 keine Alternative zu Schadensersatzansprüchen
Übernahmeangebot VIP 4 keine Alternative zu Schadensersatzansprüchen
… Jens Graf Rechtsanwälte fühlen sich vor diesem Hintergrund einmal mehr bestärkt in ihrer Entscheidung, Schadensersatzansprüche geltend zu machen insbesondere gegen beratende Banken, wie die Commerzbank. Informationen zu dem Thema VIP 3 und VIP 4 Medienfonds finden Sie an verschiedenen Stellen unserer Homepage: Filmfonds VIP 3 und VIP 4: Verluste als …
VIP-Medienfond
VIP-Medienfond
… Anwaltskanzleien die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehler. In diesem Zusammenhang haben viele Anwälte nun als Schädiger das zweitgrößte deutsche Kreditinstitut die Commerzbank im Visier. In den Filialen dieser Großbank wurde ein Großteil der Fondanteile vermarktet. Grundsätzlich steht der Vorwurf im Raum, dass die Angestellten …
Schneller Prozesserfolg gegen Commerzbank wegen Rückvergütungen bei Medienfonds VIP 3 und 4
Schneller Prozesserfolg gegen Commerzbank wegen Rückvergütungen bei Medienfonds VIP 3 und 4
Die Commerzbank ist in einem von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, vor dem Landgericht München I geführten Prozess zu Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag im Zusammenhang mit den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 verurteilt worden. Sie hat der Klägerin Zahlung zu leisten in Höhe von mehr …
VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des Oberlandesgerichts München
VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des Oberlandesgerichts München
… München bestätigt, in dem einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des VIP 4 Medienfonds Schadenersatz zugesprochen wurde. Die Verurteilung der beklagten Commerzbank AG ist damit rechtskräftig. Für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist dies ein weiterer, nunmehr erstmals höchstrichterlicher, Erfolg bei der Vertretung von VIP Medienfonds-Anlegern. …
Sie lesen gerade: VIP 4 - Commerzbank erneut verurteilt