(openPR) Deutsche Kinderhilfe betont Wichtigkeit und Notwendigkeit der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats als Garant der Transparenz im Spendenwesen
Ein Neuanfang ist notwendig
Hintergrund zum Expertengespräch zum Download unter kinderhilfe.de
Unter Moderation und Mediation von Carmen Thomas fand heute am 30.05.2008 im Haus der Bundespressekonferenz ein Expertengespräch zur Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats als Instrument der Transparenzgewährleistung statt. Die Vereinsrechtspezialisten Rechtsanwalt Bernd Beder, ehemaliger Geschäftsführer des Deutschen Spendenrats, und Rechtsanwalt Roland Weber sowie der Wirtschaftsprüfer Jochen Weiser stellten auf Einladung Deutschen Kinderhilfe, vertreten durch Vereinsgründer Holger Klinz sowie des Vorsitzenden Georg Ehrmann, die Ergebnisse ihrer Untersuchungen der Öffentlichkeit vor.
Diese haben ergeben, dass sich die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Spendenrates nicht an die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats hält. Dies gilt sowohl für kleinere Organisationen wie im Verein vertretene Branchenriesen. Gerade die großen Organisationen, dies ergab die Überprüfung der Jahresberichte, weisen in ihren Jahresberichten ihre erheblichen wirtschaftlichen Aktivitäten mit unzureichender Transparenz oder gar nicht nach.
„Es geht heut in keiner Weise darum, andere Organisationen an den Pranger zu stellen, es geht vielmehr darum, Wege aufzuzeigen, wie auch diese Vereine, die sich ebenso wie die Deutsche Kinderhilfe in der Vergangenheit der Bedeutung der Selbstverpflichtung nicht bewusst waren, dieses wichtige Instrument zur Transparenzgewährleistung einsetzen können.“ So Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Die Deutsche Kinderhilfe wurde in den letzten Tagen von Mitgliedern des Deutschen Spendenrates massiv kritisiert, da sie, um die Analyse der Jahresberichte vornehmen zu können, zum Mittel der Abmahnung greifen musste.
Der Hintergrund ist ein laufendes Ausschlussverfahren gegen die Deutsche Kinderhilfe wegen Verstößen gegen die oben genannte Selbstverpflichtungserklärung, die im Dezember 2007 vom Schiedsausschuss des Deutschen Spendenrates konstatiert wurden. „Die Vorwürfe des Schiedsausschusses, dass die Deutsche Kinderhilfe gegen die Selbstverpflichtungserklärung verstößt, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt, insbesondere sind Unregelmäßigkeiten oder sonstige Verstöße nicht festzustellen“, so das Ergebnis der unabhängigen Untersuchung durch Wirtschaftsprüfer Weiser, Vereinsrechtsspezialist Weber und den ehemaligen langjährigen Geschäftsführer des Deutschen Spendenrates Beder.
Nachdem die Deutsche Kinderhilfe allen Bedenken damit Rechnung getragen hatte, wollte sie vom Deutschen Spendenrat wissen, ob auch andere Vereine ähnliche Schwierigkeiten mit der Selbstverpflichtungserklärung hatten. Die Bitte, auf der Mitgliederversammlung vom 03.06.2008 über den Status der Selbstverpflichtungserklärung bei allen anderen Vereinen zu berichten wurde ebenso wenig entsprochen, wie der um Zusendung der Jahresberichte der Mitglieder, dazu seien die Mitglieder selbst verpflichtet.
Durch einen Wirtschaftsprüfer wurden dann die Jahresberichte von den Vereinen angefordert, was der Spendenrat zum Anlass nahm, ein Rundschreiben an alle Mitglieder zu versenden, dass für dieses Auskunftsbegehr keine Rechtsgrundlage ersichtlich sei. Daher schickten nur 19 Mitglieder dem Wirtschaftsprüfer ihren Jahresbericht.
Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes hat die Deutsche Kinderhilfe dann zum Mittel der Abmahnung greifen müssen, so dass auch sehr kleine Vereine abgemahnt wurden, aber auch diese haben – bedauerlicherweise falsch beraten durch den Deutschen Spendenrat – durch die Verweigerung der Zusendung eines Jahresberichtes, gegen die Selbstverpflichtung verstoßen.
Große Organisationen gehen nun ihrerseits anwaltlich und teilweise auch öffentlich gegen die Deutsche Kinderhilfe mit Klageandrohung vor, falls diese weiter behauptet, sie kämen der Selbstverpflichtungserklärung nicht nach. Die vorgestellten Prüfungsergebnisse der anwesenden Juristen und des Wirtschaftsprüfers haben aber ergeben, dass diese Organisationen nicht unerheblich gegen die Selbstverpflichtung verstoßen, zeitgleich jedoch mit ihrer Einhaltung und damit um das besondere Vertrauen der Spender werben.
Diese scheinbar sinnlose und kostenträchtige Auseinandersetzung von Spendenorganisationen untereinander hätten wir gerne vermieden. Durch diese wurde aber für die Spender Transparenz hinsichtlich der praktischen Anwendung der Selbstverpflichtungserklärung hergestellt.
Da die bisherigen Prüfungen ergeben haben, dass sich die überwiegende Anzahl der Organisationen nicht an die Selbstverpflichtungserklärung hält, die Einhaltung auch vom Deutschen Spendenrat, wie Schreiben von Mitgliedern belegen, auch nicht überprüft wird, muss diese Krise auch als Chance für den Deutschen Spendenrat gesehen werden.
„Es muss unser aller Ziel sein, das berechtigte Vertrauen der Spender in die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrats wieder herzustellen. Dazu brauchen wir einen Neuanfang, damit die Selbstverpflichtungserklärung als Instrument für Transparenzgewährleistung funktioniert“, so Georg Ehrmann zum Abschluss des Expertengesprächs.
Die Deutsche Kinderhilfe ist zu einem konstruktiven Neuanfang bereit, die Mitgliederversammlung des Deutschen Spendenrats am 03.06.2008 ist eine gute Gelegenheit dazu.




