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Endspurt für Energieausweis

29.05.200809:35 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Wer eine Wohnung neu anmietet, kann demnächst vom Vermieter die Vorlage eines Energieausweises verlangen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Nürnberg, 29. Mai 2008 - Vermieter sind demnächst verpflichtet, bei Neuvermietungen den Interessenten einen Energieausweis vorzulegen, der über die Energieeffizienz des Gebäudes Aufschluss geben soll. Dadurch sollen sich potenzielle Mieter schon vor Abschluss des Mietvertrags über ihre künftigen Heizkosten ein Bild machen können.



Der Energieausweis wird demnächst für alle Vermieter verpflichtend: Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, die bis zum 31.12.1965 erbaut wurde, muss bereits ab 1. Juli 2008 einen solchen Energieausweis besitzen. Eigentümer neuerer Gebäude haben noch eine Schonfrist bis zum 1. Januar 2009. Für seit 2002 errichtete Häuser gibt es bereits jetzt die Energiepass-Pflicht.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen: Den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Beim Bedarfsausweis wird anhand eines wesentlich aufwendigeren Verfahrens der theoretische Energiebedarf eines Hauses ermittelt. Hierbei werden alle baulichen Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder der Dämmung berücksichtigt. Dieser Ausweis kommt den Vermieter deshalb deutlich teurer: Während der Verbrauchsausweis ab etwa 30 Euro zu haben ist, kann der Bedarfspass für ein Mehrfamilienhaus auch schon mal mehrere 100 Euro kosten. Die Vermieter haben zunächst die Wahl, für welchen Ausweis sie sich entscheiden: Ab 1. Oktober 2008 ist der Verbrauchsausweis aber nur noch zulässig für Häuser mit fünf oder mehr Wohneinheiten sowie neuere Häuser ab Baujahr 1978.

Der einfache Verbrauchsausweis wird von manchen Experten kritisiert, da er lediglich das Heiz- und Lüftungsverhalten des Vorbewohners widerspiegle, so da Argument. Allerdings gilt es zu bedenken, dass auch der Bedarfsausweis lediglich einen theoretischen Wert angibt und keinen Aufschluss über die tatsächlichen Heizkosten geben kann – der tatsächliche Energieverbrauch kann wegen des sehr unterschiedlichen Heiz- und Lüftungsverhaltens auch hier stark vom Energiepass-Wert abweichen. Schadensersatz kann ein Mieter deshalb nicht verlangen, wenn er mehr Heizenergie verbraucht, als dies der Wert im Energiepass erwarten ließe. Dennoch erfahren angehende Mieter künftig schon vor Mietvertragsabschluss, ob ein Gebäude energetisch eher schlecht oder eher gut ist.


Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

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