(openPR) Ein Bewohner wird von einigen Pflegekräften immer im Rollstuhl fixiert von anderen nur, wenn er unruhig ist.
Was ist passiert?
Ein Bewohner, der eine richterliche Genehmigung zur Fixierung mit einem Bauchgurt am Rollstuhl hat, wird von einigen Pflegekräften immer damit fixiert.
Niemand weiß, ob die Genehmigung dazu verpflichtet, generell zu fixieren oder nicht.
Andere Bewohner im Aufenthaltsraum rufen das Pflegepersonal, wenn der Bewohner versucht aufzustehen. Einige Pflegekräfte fixieren den Bewohner nur bei Unruhe, worüber sich die Pflegekräfte, die immer fixieren, beschweren. Es gibt immer wieder Diskussionen im Team, ob der Bewohner immer oder nur wenn er unruhig ist, fixiert werden muss. Und immer wieder kommt das Argument: "Wenn der fällt, bist Du schuld" (Quelle: KDA – Fehler- und Berichtssystem für die Altenpflege, Bericht v. 22.04.08)
Die obige Fallschilderung mit Blick auf die Frage der Notwendigkeit bzw. zur möglichen (!) Verpflichtung einer Fixierung lässt es ratsam erscheinen, dass sich hier das Pflegepersonal ggf. mit der Pflegedienst- resp. der Heimleitung in Verbindung setzt, um so den konkreten Inhalt der vormundschaftlichen Genehmigung feststellen zu können. Dies ist deshalb erforderlich, weil der Beschluss des Gerichts hinreichend bestimmt und damit auch für die Pflegenden transparent sein muss, die in der Folge den Beschluss praktisch umzusetzen haben.
Sollten nach der Besprechung im Termin noch weitere Unklarheiten über Grund und Grenzen der Genehmigung bestehen, sollte in Erwägung gezogen werden, den zuständigen Richter (ggf. über den Betreuer) um Aufklärung zu bitten. In aller Regel haben diesbezüglich die Vormundschaftsrichter ein offenes Ohr, zumal wenn es um eine ihrer eigenen Entscheidungen handelt ((Quelle: KDA – Fehler- und Berichtssystem für die Altenpflege, Bericht v. 22.04.08).
Lutz Barth












