(openPR) Die BHW Bank hat mit der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. institutionell zusammengearbeitet und haftet deshalb den Anlegern auf Schadensersatz. Dies ist die Quintessenz aus einer Serie von acht Urteilen der Landgerichte Hannover und Stralsund aus den letzten Wochen. „Wir konnten der BHW Bank nachweisen, dass sie über die ausbleibenden Mieterträge bei den betreffenden Fonds der Rentadomo aus Berlin Bescheid wissen musste“, erklärt der Anlegeranwalt Jochen Resch aus der Berliner Kanzlei Resch Rechtsanwälte, die mehr als 700 Geschädigte der Rentadomo Immobilienfonds vertritt.
Die Rentadomo hatte Ende der 90iger diverse Immobilienfonds aufgelegt, u. a. die Dritte Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co.. Von Anfang an ließen sich die prospektierten Mieten nicht realisieren. Aus den Urteilen wird deutlich, dass die BHW Bank ihre Kenntnis dieser Problematik nicht widerlegen konnte. Damit sind die Anleger so zu stellen, als hätten diese die Beteiligung an den Rentadomofonds nie gezeichnet.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gleichwohl hat das Oberlandesgericht in Celle bereits deutlich darauf hingewiesen, dass ein institutionelles Zusammenwirken der BHW Bank mit dem Fondsinitiator angenommen werden kann.






