(openPR) Experten haben über die Versorgungssituation in der Psychiatrie diskutiert und hierbei ganz allgemein die Feststellung getroffen, dass diese mehr als besorgniserregend sein. Im Zuge der Debatte drängt sich dabei die Frage auf, ob in der integrierten Versorgung oder in der Priorisierung der Leistungen die Lösung des Problems erblickt werden könne (Quelle: Ärzte Zeitung – online v. 30.04.08 ).
Urban Wiesing, Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer, meinte: "Es ist vertretbarer, allen Bürgern eine Grundversorgung zukommen zu lassen, als nur wenigen einen Zugang zu allem."
Ein Ziel könne hierbei sein, an den Rändern der Medizin zu sparen, um den Kern für alle Bürger frei zu halten. Dem Bericht in der Ärzte Zeitung -online können wir weiter entnehmen, dass Wiesing eine Prioritätensetzung mit demokratischer Legitimation, Transparenz und wissenschaftlicher Begleitforschung fordert. So müssten lebensrettende Maßnahmen klar Vorrang haben im Vergleich zu "Annehmlichkeiten und bequemen Maßnahmen".
Dem Statement kann im Kern beigetreten werden, wenngleich nach wie vor darauf hinzuweisen ist, dass im Hinblick auf den „gesundheitspolitischen Sparzwang“ weitere Ursachenforschung zu betreiben ist.
„Sparzwänge“ folgen nicht selten daraus, dass die politischen Verantwortlichen oftmals selbst mit ihren Entscheidungen zur Verknappung der finanziellen Ressourcen beitragen, in dem Millionenbeträge schlicht und ergreifend „versenkt“ werden. Eine Priorisierungsdebatte gerade im Gesundheitswesen erfordert daher auch im Vorfeld die Abklärung, ob unsere politisch Verantwortlichen die „Obliegenheiten eines guten Kaufmanns“ erfüllt haben. Entscheidend hierbei ist weiter, dass diese Frage beileibe nicht nur auf den Gesundheitssektor zu begrenzen ist. Ressortübergreifend darf nach den glaubhaften Feststellungen der Rechnungshöfe sowohl des Bundes als auch der Länder durchaus zunächst die These formuliert werden, dass in einem beachtlichen Maße unsinnige Entscheidungen getroffen werden, die unter keinem Aspekt betrachtet sich als eine effiziente und vorausschauende Ausgabepolitik erweisen. Die „Leidensfähigkeit“ insbesondere des bundesdeutschen Steuerzahlers dürfte durchaus erreicht sein, wenn es darum geht, politische Fehlentscheidungen in nahezu allen Ressorts mitzutragen, zumal wenn sich dann in der Folge Finanzpolitiker mit „fremden Blumen schmücken“, wie sich unschwer an der Mehrwertsteuererhöhung und der vielgerühmten Konsolidierung der Staatsfinanzen ablesen lässt.
Wie also wollen wir es einem Patienten erklären, dass er möglicherweise ein Opfer der Prioritätensetzung wird, wenn zugleich die politisch Verantwortlichen aufgrund ihres Unvermögens aberwitzige Millionenbeträge zu Grabe tragen und unwiederbringlich zu 100% abgeschrieben werden müssen?
Der Blickwinkel einer sicherlich notwendigen Debatte sollte daher nicht auf den Gesundheitssektor verengt werden. Überlassen wir das Feld ausnahmslos den Gesundheitsökonomen, die selten über den Tellerrand der Ökonomie hinaus schauen, sind die Folgen für die Patienten unübersehbar: die Priorisierung medizinischer Leistungen wird unumgänglich.












