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Psychosoziale Beratung muss im Kontext von Spätabtreibungen mehr sein als ein unverbindliches Angebot

28.04.200817:25 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) (28.04.08) Psychosoziale Beratung muss im Kontext von Spätabtreibungen mehr sein als ein unverbindliches Angebot. Es ist keinesfalls ausreichend, dass der Arzt, wenn er den betroffenen Eltern mitteilt, dass das von ihnen erwartete Wunschkind nicht gesund ist, auch noch erklärt, wo sie eine psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen können. Einen pathologischen Befund mitgeteilt zu bekommen ist für die Betroffenen immer ein Schock. Hier ist die professionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Ärzten und psychosozialen Beratungsstellen besonders wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schwangere ganzheitlich beraten, über mögliche Hilfen umfassend informiert und in ihrer Entscheidungskompetenz gestärkt wird.

Die Erfahrungen aus der Konfliktberatung zeigen, dass eine verpflichtende Beratung meistens als hilfreich empfunden wird, da sie dazu befähigt zu einer eigenen Entscheidung zu gelangen. Der Nutzen und die Bedeutung der psychosozialen Beratung im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik wird durch die 2007 erschienene wissenschaftliche Studie von Frau Prof. Rohde und Frau Dr. Woopen* nachdrücklich belegt: die betroffenen Frauen sprechen sich für eine psychosoziale Pflichtberatung und nicht nur für die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung aus.
Deshalb ist es unverzichtbar, dass eine verpflichtende psychosoziale Beratung mindestens drei Tage bevor die medizinische Indikation gestellt wird, stattfindet und nicht wie vielfach gefordert wird, erst nachdem die medizinische Indikation gestellt wurde. Durch die Bedenkzeit von mindestens drei Tagen zwischen der psychosozialen Beratung und der Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch ist gewährleistet, dass die Entscheidung von der Frau nicht im Schockzustand getroffen wird, in dem sie sich unmittelbar nach Mitteilung der Diagnose fast immer befindet. Darüber hinaus bleibt die grundsätzliche Offenheit der Entscheidung gewahrt.
Zugleich ist dies für behinderte oder kranke Ungeborene der z.Zt. bestmögliche Lebensschutz.

Die Bundesvorsitzende von donum vitae e. V., Rita Waschbüsch, erklärt, dass die neue Initiative in die richtige Richtung weist und den politischen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Bei allen politischen Rücksichtnahmen darf die Not der betroffenen Eltern und die bestmögliche Hilfe nicht zu kurz kommen.

Dem wird Rechnung getragen durch die psychosoziale Beratung, die ein ebenso fester Bestandteil wie die medizinische Beratung ist.
donum vitae hat zu dieser Problematik einen eigenen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorgelegt. Sie können ihn auf unserer Homepage www.donumvitae.org unter „Über donum vitae“ „Downloads“ „Gesetzentwurf zu Spätabtreibungen“ finden.
* A. Rhode / C. Woopen „Psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik – Evaluation der Modellprojekte in Bonn, Düsseldorf und Essen“

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