(openPR) donum vitae erwartet, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages morgen eine gute Lösung für das Problem der Spätabtreibungen erreichen
(Bonn, 12.05.09) Die Bundesvorsitzende von donum vitae, Rita Waschbüsch, erklärt in Bonn: „Ich erwarte von der morgigen Abstimmung des Deutschen Bundestags, dass er nach intensivem Ringen, eine möglichst gute Lösung hinsichtlich des Problems der Spätabtreibungen auf den Weg bringt“. Die Einigung, die zwischen den Positionen Singhammer, Griese, Lenke, Göring-Eckardt erzielt werden konnte, stellt einen deutlichen Fortschritt gegenüber der gegenwärtigen Situation dar. Rita Waschbüsch appelliert an die Abgeordneten, dieses in mehreren Legislaturperioden angegangene, aber nie erfolgreich abgeschlossene Vorhaben zu einem guten Ende zu bringen und sich bei ihrer Entscheidung von den Erfordernissen der Situation und der Not der betroffenen Frauen und Paare leiten zu lassen.
Gerade in existentiellen Konfliktsituationen, in denen es um die Entscheidung für oder gegen das von einer Behinderung und/oder Krankheit bedrohte, ungeborene Kind geht, ist es wichtig, den betroffenen Frauen und Paaren größtmögliche Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Das beinhaltet über die ärztliche Beratung hinaus vor allem eine eigenständige psychosoziale Beratung, die in interprofessioneller Zusammenarbeit wahrgenommen wird und nicht nur bevor die vorgeburtliche Diagnostik erfolgt, sondern insbesondere nach der Feststellung eines auffälligen Befundes.
Gewährleisten lässt sich das nur, wenn folgende Regelungen Eingang in das Gesetz finden:
1. Die Einführung einer mindestens dreitägigen Bedenkzeit
Nur so lässt sich vermeiden, dass Entscheidungen im ersten Schockzustand getroffen werden. Oft setzt die Stellung der medizinischen Indikation voraus, dass der Arzt eine Prognose über den zukünftigen seelischen Gesundheitszustand der Frau treffen muss. Durch die Mitteilung eines nicht erwarteten, auffälligen Befundes nach Pränataldiagnostik befinden sich die betroffenen Frauen jedoch regelmäßig in einem Schockzustand, in dem sich eine solche Prognose nicht stellen lässt. Zudem kann die betroffene Frau in dieser Situation keine selbstbestimmte Entscheidung treffen, zu der sie auch in Zukunft noch stehen kann. Hier zeigt sich, dass umfassende ärztliche und psychosoziale Betreuung von größter Bedeutung ist.
2. Eine umfassende Informations- und Beratungsverpflichtung des Arztes bzw. der Ärztin, die über die Hinweispflicht auf psychosoziale Beratung hinaus eine Vermittlungspflicht einschließt.
Während die ärztliche Beratung sich vor allem – wenn auch nicht ausschließlich -, um die medizinisch relevanten Belange kümmert, stehen für die psychosoziale Beratung die Gefühle und das innerpsychische Erleben im Mittelpunkt. Psychosoziale Beratung arbeitet mit der werdenden Mutter, mit ihren Ressourcen, sie bezieht Partner, Familie und das soziale Umfeld mit ein. Sie hilft über die Informationen hinaus, die vielen Gedanken und Gefühle in die eigene Lebenssituation einzuordnen. Das ist viel mehr als eine
Entscheidungssuche an Hand von Fakten und ist für jede tragfähige Entscheidung unabdingbar.
Die bisherigen Studien und Erfahrungen haben gezeigt, dass trotz hoher Wertschätzung der psychosozialen Beratung diese weiterführenden Beratungsangebote von den Betroffenen nur wahrgenommen werden, wenn der Arzt bzw. die Ärztin nicht nur darauf hinweist, sondern darüber hinaus anbietet, einen Termin zu vereinbaren. Es bedarf auf gesetzlicher Ebene der Festschreibung der Pflicht des Arztes bzw. der Ärztin zur Vermittlung an eine entsprechend fachlich qualifizierte Beratungsstelle, sofern die Frau dies wünscht.




