(openPR) Das Luxusleben hat ein Ende! Vor zwei Tagen wurde Michael Böhle, der Hintermann der First Real Estate Grundbesitz GmbH verhaftet.
Schon seit einigen Monaten wird Michael Böhle mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er hatte als Hintermann die „Geschicke“ der FRE geleitet, durch deren Insolvenz mehreren Tausend Anlegern ein Schaden in 2-stelliger Millionenhöhe entstanden ist.
Böhle selbst führte einen aufwendigen Lebensstil, zu dem einige Luxuswagen und teure Uhren ebenso gehörten, wie teure Kunstwerke. Auch auf seiner Flucht hat es sich Herr Böhle offensichtlich gut gehen lassen. Auf Nachfrage, wo sein Mandant sich aufhalte, hatte sein Rechtsanwalt kurz nach Erlass des Haftbefehls erklärt, Herr Böhle befinde sich auf einer verlängerten Urlaubsreise in Dubai.
Vor zwei Tagen dann konnten die Vollstreckungsbehörden zuschlagen. Herr Böhle wurde in Kiew von den örtlichen Behörden festgenommen und inhaftiert. Er war dort im Hyatt-Hotel abgestiegen.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Werner Albers aus München, der den BSZ® e.V. über Böhle´s Verhaftung informierte, teilte auch noch mit, dass weitere Urteile gegen Herrn Böhle und Frau Cmok auf Schadensersatz für geprellte Anleger erstritten werden konnten. Interessanter Weise sei in den letzten Verhandlungsterminen der Rechtsanwalt des Herrn Böhle nicht mehr vor Gericht für seine Mandanten erschienen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
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