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23. April 2008 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz

22.04.200814:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Berlin, 22. April 2008

Mieterbundpräsident Dr. Franz-Georg Rips,
Sachverständigenanhörung, 23. April 2008 Erneuerbare Energien-Wärmegesetz

Beschränkung auf Wohnungsneubau falsch
Auswirkungen auf Wohnkosten beachten


(dmb) „Wir halten das Ereuerbare-Energien-Wärmegesetz aus ökologischen, ökonomi-schen und sozialen Gründen für notwendig und richtig. Falsch ist aber, dass sich alle von diesem Gesetz ausgehenden Verpflichtungen ausschließlich auf den Neubaubereich be-ziehen“ erklärt Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) an-lässlich der Sachverständigenanhörung am Mittwoch, 23. April 2008 im Bundestagsaus-schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. „Wird der Wohnungsbestand nicht mit eingebunden, droht das Gesetz wirkungslos zu verpuffen. Das gesetzliche Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich zu erhöhen, dürfte verfehlt werden.“

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes lässt keinen Zweifel daran, dass die Mieteror-ganisation die Ziele des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes unterstützt. Die Verringe-rung des CO2-Ausstoßes, die Schonung fossiler Energien und die Unabhängigkeit von Energieimporten seien von überragender Bedeutung. Gleichzeitig würden mit einer Ener-giewende neue Arbeitsplätze geschaffen und die Energiekosten des Wohnens gesenkt.

„Diese Ziele sind aber nur erreichbar, wenn der Wohnungsbestand eingebunden wird“, for-dert Rips. Der Wohnungsneubau spielt bei Wohnungsinvestitionen schon seit Jahren keine große Rolle. Daran werde sich auch künftig nichts ändern.
„Deshalb sind klare Zielvorgaben für den Bestand notwendig. Dabei kann der Zeitrahmen weit gefasst werden. Wir schlagen vor, dass im Wohnungsbestand ein Anteil von 20 Pro-zent erneuerbare Energien am Wärmebedarf bis zum Jahr 2025 verpflichtend eingeführt wird“, sagt Rips.


Der Mieterbund-Präsident betont, dass alle Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutz-ziele mit finanziellem Aufwand verbunden sind. Derartige Investitionen erhöhten die Markt-fähigkeit der Immobilie. Es läge im Interesse der Eigentümer und Vermieter durch einen guten energetischen Zustand und durch reduzierte Energiekosten die Verkaufbarkeit und Vermietbarkeit langfristig zu sichern. Rips erklärt, dass auch Mieter ein Interesse an Maß-nahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. am Einsatz erneuerbarer Energien hät-ten. Mieter müssten sich deshalb auch an den entstehenden Kosten beteiligen. Dafür gebe es gesetzliche Regelungen, die eine Umlage von 11 Prozent der Modernisierungskosten ermöglichten.
„Eine zusätzliche finanzielle Belastung ist unvertretbar. Im Gegenteil, wir müssen die finan-ziellen Auswirkungen auf die betroffenen Mieterhaushalte durch wirksame staatliche Zu-schüsse begrenzen“, fordert Rips. Hierzu sei es notwendig, dass z.B. die KfW-Fördermaßnahmen und die Mittel aus dem Marktanreizprogramm in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Investoren müssten diese Zuschüsse auch abfordern, damit die Modernisierungsmieterhöhungen sich in Grenzen hielten.

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