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Stellungnahme zur Pressemeldung der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft

(openPR) Zu der auf open pr von der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft veröffentlichten Pressemeldung "Caviar Creator erneut im Visier der Staatsanwaltschaft" nimmt Caviar Creator Stellung:

Bei Caviar Creator handelt es sich nicht - wie in der ersten Zeile der Meldung behauptet wird - um eine "Investmentfirma". Caviar Creator ist ein produzierendes Unternehmen und betreibt in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) zwei Aquakulturanlagen zur Störzucht und Caviarerzeugung.
Bei der im Jahre 2005 in Betrieb gegangenen Anlage handelt es sich um die weltgrößte ihrer Art.

Bei dem mexikanischen Investor, der während der Hauptversammlung von Caviar Creator am 20.10.2007 anwesend war, handelte es sich definitiv nicht um einen Strohmann, sondern um Herrn Crespo selbst.
Richtig ist, dass das Investment der Carci-Crespo-Gruppe bislang noch nicht vollzogen wurde. Dies liegt im wesentlichen daran, dass zwischen den beiden Seiten noch keine Einigkeit über das Ob und die Modalitäten eines späteren Börsenganges von Caviar Creator erzielt wurde.
Caviar Creator verwahrt sich mit Nachdruck gegen die Unterstellung, dass die Aktionäre getäuscht worden wären.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat nicht - wie die Meldung suggeriert - erst jetzt Ermittlungen gegen Caviar Creator aufgenommen. Die Ermittlungen laufen schon über 5 Jahre, ohne dass es zur Erhebung einer Anklage gekommen wäre.
Auch die von "Euro am Sonntag" erwähnte Fragebogenaktion der Staatsanwaltschaft (sie fand vor einem Jahr statt!) hat keine Ergebnisse zutage gefördert, auf die sich eine Anklage stützen könnte.
Erst in diesem Jahr (nach über 5 Jahren!) wurde Frank Schaefer, CEO von Caviar Creator, von der Staatsanwaltschaft vernommen!
Herr Schaefer nimmt zu den Vorwürfen Stellung in einem Interview mit dem Düsseldorfer Wirtschaftsportal http://duesseldorf.business-on.de

Die Meldung bezweifelt, dass es in der Störfarm in Demmin tatsächlich technische Probleme mit der Wasseraufbereitungsanlage gibt. Ein Anruf bei Caviar Creator hätte den Sachverhalt klären können.

Caviar Creator stellt fest:
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft hat nicht den geringsten Versuch unternommen, mit Caviar Creator ins Gespräch zu kommen und die in der Öffentlichkeit zirkulierenden Gerüchte zu überprüfen.
Die Verbreitung einer solchen Meldung ist deshalb grob fahrlässig und widerspricht ganz elementar allen journalistischen Grundsätzen.

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