(openPR) In diesen Tagen erhalten die Gesellschafter des VIP Medienfonds 4 die Einladung für die seit einiger Zeit angekündigte Gesellschafterversammlung. Diese findet am 22.03.2007 in München statt.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar rät allen betroffenen Anlegern, diese Versammlung persönlich zu besuchen. Nur so kann sich jeder Einzelne eine eigenständige Meinung von der aktuellen Situation des Fonds und den Auswirkungen auf seine persönliche und finanzielle Lage bilden.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar erläutert hierzu: „Die Geschäftsführung wird Gelegenheit haben zu erklären, aus welchen Gründen sie so optimistisch ist, dass der neue Grundlagenbescheid des Finanzamtes wieder rückgängig gemacht wird. Sie wird weiter die Möglichkeit haben, zu berichten, welche Anstrengungen sie unternimmt, um Anlegern, die durch die geänderten Einkommensteuerbescheide Liquiditiätsprobleme haben, zu helfen.“ Wichtig für alle Anleger ist auch die Antwort auf die Frage, was die Geschäftsführung unternimmt, um durch Verjährungsverzichtserklärungen nicht nur der VIP Vermögensberatung München GmbH sondern aller an dem Garantiemodell Beteiligter weitere zivilrechtliche Prozesse und damit weitere Kostenrisiken für die Gesellschafter zu vermeiden.
Die Informationen und Eindrücke aus der Versammlung helfen jedem Anleger bei der Entscheidung, welche Schritte er selber in der aktuellen Situation unternehmen soll. Die Gesellschafter, die nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, sollten auf jeden Fall einen Vertreter beauftragen, der vertrauenswürdig ist und ausschließlich die Interessen des Auftraggebers wahrnimmt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „DM Beteiligungen AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Ansprechpartner: Horst Roosen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung








