(openPR) Es gibt nicht mehr allzu viele Möglichkeiten seine individuelle Steuerlast zu senken. Nicht jeder Bundesbürger möchte eine Immobilie im Bereich des Denkmalschutzes erwerben um seine Steuerlast zu senken. Hier haben
Vermögende Privat Personen, Unternehmer, Bezieher von hohen und mittleren Einkommen mit oder ohne Erben – die Möglichkeit eine Stiftung für die unterschiedlichsten Zwecke zu errichten. Durch die attraktiven Gestaltungsmöglichkeiten der Stiftung und durch die steuerlichen Anreize der Stiftung, ist dies bei verantwortungsvoller Planung durch unsere Experten eine nicht zu verachtende Möglichkeit seine individuelle Steuerlast zu senken.
Unser Expertenteam, dass aus Juristen, Betriebswirten, Diplomkaufleuten, Steuerberatern, Bankkaufleuten und weiteren Spezialisten besteht, wird eine kompetente Stiftungsberatung gewährleistet.
Die Betreuung unserer Kunden erfolgt unabhängig von Interessensgruppen. Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen sind die Grundlage für eine langfristige Partnerschaft mit unseren Mandanten.
Aufgrund unseres neutralen Beratungsansatzes wird unseren Kunden ermöglicht, dass die Stiftung im Sinne des Stifters geführt wird.
Die steuerlichen Vorteile.
Bei Begünstigungen von gemeinnützigen Stiftungen fallen weder Erbschaftssteuern noch Schenkungssteuern an. Bezahlte Erbschaftssteuer kann bis zu 2 Jahre zurückgeholt werden. Das übertragene Vermögen bleibt also ungeschmälert erhalten. Und auch auf die Einkommensteuer wirkt sich die Übertragung positiv aus. Stiftungen sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu 100% als Sonderausgaben abzugsberechtigt. Selbständige sparen auch noch die Gewerbesteuer, wenn die Stiftung aus dem Vermögen des Einzelunternehmens errichtet wird.









