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Problematik der Falschberatung bei der Vermittlung von Lebensversicherungen

(openPR) Die Haftungsfalle für Vermittler existiert.
Im VVG § 2 steht, dass die Abschlusskosten als einheitlicher Gesamtbetrag auszuweisen sind. Die Branche hat sich, auf vier Prozent der Bewertungssumme festgelegt.
Da alle freien Berater mehr Provision bekommen, zuzüglich Finanzierungskosten der Provision, Poolprovisionen oder Strukturprovisionen, Schulungs- und Materialkosten, sind die Abschlusskosten auf bis zu 8 % zu bewerten.

Wenn aber auf Seiten des Versicherers nachweislich falsche Angaben vor Vertragsunterzeichnung getätigt wurden, ist der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers dauerhaft anfechtbar.
Die Definition dauerhaft anfechtbar bedeutet, dass auch in 35 oder 40 Jahren der Kunde das Recht zur Rückabwicklung hat.

Danach muss jeder Vertrag auf begehren des Versicherungsnehmers rückwirkend aufgehoben werden. Selbst der in diesen Dingen unbedarfteste Rechtsanwalt wird vor Gericht die rückwirkende Aufhebung des Vertrages erreichen.
Somit haben Vermittler, wenn es auf Sie zutrifft, da Sie Verträge mit nachweislichen falschen Abschlusskosten vermittelt haben, ungerechtfertigt eine Provision erhalten, welche der Versicherer von Ihnen zurückfordert und gesetzlich rückfordern muss. Sollten Sie nicht mehr im Geschäft sein, dann von Ihrem Rechtsnachfolger.

Unter Umständen ist das sogar strafrechlich Relevant:
Denn wer bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen zum Vorteil der eigenen Provisionseinnahme bewusst falsche Angaben macht, könnte sich der Gefahr der strafrechtlichen Relevanz des Betruges aussetzen. Dieser Verdacht ist immer dann wahrscheinlich, wenn die eigene Provision in Verbindung mit der Gesamtprovision höher ist, als die angegebenen Abschlusskosten.
Wer dies gewerblich macht, verschärft eventuell die strafrechtliche Relevanz. Der Vermittler solcher Vorgänge kann von Jedermann zur Anzeige gebracht werden. (Auch von ungeliebten Konkurrenten) Sollte auch nur eine Verurteilung erfolgen, würde die Registrierung bei der IHK sofort entfallen, gleichbedeutend mit dem Existenzverlust. Das dann anschließend die Versicherungsgesellschaften den Vermittlern die Bestände kündigen, da Sie mit dem Vermittler gar nicht zusammenarbeiten dürfen, könnte eine Folge sein. (Wahrscheinlich zu Erst die Gesellschaften, welche die Vermittler durch ihre Falschangaben in die Situation gebracht haben)

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