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Ausweitung der Abgeltungsteuer auf Dachfonds - Altfallregelung sollte komplett gestrichen werden

(openPR) Nach einer Meldung der FTD vom 30.03.2008 plant die Bundesregierung den steuerfreien Verkauf von Investmentfonds innerhalb eines Fondsmantels (Dachfonds) zu streichen. Damit würden Anlegerinnen und Anleger beim Kauf eines Dachfonds vor dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 nicht mehr von der sogenannten Altfallregelung profitieren können. Die Altfallregelung besagt, dass Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, auch nach vielen Jahren nicht von der Besteuerung der Kursgewinne betroffen wären.



In einer ersten Änderung dieses Gesetzes wurden bereits Zertifikate ausgenommen, wenn diese direkt vom Anleger gekauft wurden. Nun sollen auch Zertifikate und Investmentfonds besteuert werden, die von einem Fonds gekauft werden. Das Durcheinander wird somit nochmals vergrößert. Viele Anlegerinnen und Anleger, die der Bundesregierung vertraut hatten, haben bereits ihr Depot auf die neue Abgeltungsteuer ausgerichtet. Sie haben sich aufwendig beraten lassen und oft hohe Gebühren bezahlt. Soll das alles umsonst gewesen sein?

Auf der Seite der Finanzdienstleister wird dies vor allem kleine und mittelgroße Vermögensverwalter treffen, die ihr Geschäftsmodell an die geänderten Steuergesetze angepasst haben und nun vor einem Scherbenhaufen stehen, wenn die geplante erneute Änderung in Kraft treten sollte. Große Fondsgesellschaften und Banken werden dagegen die Mittel und Möglichkeiten haben, von diesem Chaos wieder einmal zu profitieren, denn nun kann man den Kunden erneut hohe Provisionen abknöpfen.

Profitieren würde aber vor allem die Versicherungswirtschaft, deren fondsgebundene Rentenversicherung dann den einzigen verbleibenden Weg bieten würde, die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne zu umgehen.

Der ehrliche und richtige Weg wäre es, die sogenannte Altfallregelung ganz zu kippen und generell alle Gewinne, die ab dem 01.01.2009 entstehen, mit der neuen Abgeltungsteuer zu belegen.

Denn die Altfallregelung würde nur dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger ihre vor dem Stichtag gekauften Wertpapiere trotz schlechter Wertentwicklung allein aus steuerlichen Gründen behalten würden. Das kann langfristig gesehen weder den Finanzdienstleistern noch den Anlegerinnen und Anlegern recht sein.

Es besteht auch die Gefahr, dass einige Fondsgesellschaften ab dem 01.01.2009 ihre Verwaltungsgebühren drastisch erhöhen, da die Anleger ja aus steuerlichen Gründen mehr oder weniger gezwungen sind, diesen Fonds treu zu bleiben.

Es wäre ein Einfaches, alle Wertpapiere von in Deutschland geführten Depots zum 31.12.2008 zu bewerten. Bis dahin erzielte Kursgewinne wären steuerfrei. Kursgewinne, die ab 2009 erzielt werden, würden dann bei der Veräußerung des Wertpapiers mit der Abgeltungsteuer belegt. Die unterschiedliche Behandlung von Aktienfonds und Dachfonds, Zertifikaten und Optionen, von Aktien und Anleihen wäre dann vom Tisch. Die Anlegerinnen und Anleger könnten dann auch in Zukunft wieder ohne steuerliche Bestrafung ihr Depot den sich verändernden Wirtschaftentwicklungen anpassen.

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