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Abgeltungsteuer – Schon mal gehört?

(openPR) Die kommende Abgeltungsteuer betrifft jeden, der jetzt oder in Zukunft Kapitalerträge erwartet. Allerdings haben fast zwei Drittel der Deutschen noch nie etwas von ihr gehört. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsinstitutes GfK hervor. Nur vier Prozent der Befragten halten sich für gut über die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Steuer informiert.



Auf den ersten Blick erscheint die Abgeltungsteuer einfach: Ab nächstem Jahr wird auf alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kursgewinnen ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent erhoben. Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank ins Staatssäckel geleitet – die Steuerpflicht ist damit eben „abgegolten“. Auch direkt abgeführt werden Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zusammen kann die endgültige Belastung bis auf 28 Prozent steigen.

Bisher mussten Kapitalerträge in die Einkommensteuererklärung aufgenommen und mit dem persönlichen Steuersatz deklariert werden. Dies entfällt mit Einführung der Abgeltungsteuer.

Wer kann sich von der Abgeltungsteuer befreien?

Für alle Anleger wird es weiterhin einen Sparerfreibetrag geben. Der heißt dann Sparerpauschbetrag: Für Ehepaare bleiben 1.602 Euro, für Singles 801 Euro Einkünfte aus Kapitalanlagen im Jahr steuerfrei. Wie bisher kann hierfür bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt werden; ein bereits bestehender bleibt auch grundsätzlich weiterhin gültig.

Eine weitere Möglichkeit sich vom Steuerabzug zu befreien, bietet sich, wenn das gesamte Jahreseinkommen inklusive Kapitaleinkünften unter 7.664 Euro, dem aktuellen Grundfreibetrag, liegt. Dann sollte beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Dies kann etwa für Schüler, Studenten oder Rentner interessant sein, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus Kapitalerträgen bestreiten.

Was gilt in Zukunft für Aktien und Fonds?

Für Vermögensaufbau und Alterssicherung setzen Anleger seit einiger Zeit vermehrt auf die Chancen des Kapitalmarkts. Aktien versprechen höhere Renditen als zum Beispiel Festgeld, und mit Fonds ist das Risiko des Wertpapierinvestments begrenzt. Allerdings müssen Anleger hier mit Einführung der Abgeltungssteuer umdenken.

Die wichtigsten Fakten:

• bisher waren Kursgewinne nach dem Verstreichen einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei

• mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 werden Kursgewinne generell mit 25 Prozent versteuert

• die Spekulationsfrist von 12 Monaten wird abgeschafft

• für Dividenden entfällt der Vorteil, dass diese nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren) besteuert werden müssen

• die umständliche Verlustverrechung übernimmt zukünftig die Bank – bei der HVB geschieht das sogar laufend optimiert, so dass so wenig Steuern wie möglich zu zahlen sind

• die Neuregelungen gelten nicht für Investments, die vor dem 1. Januar 2009 getätigt werden (Ausnahme: bei Zinszahlungen oder Dividenden aus Wertpapieren gilt dieser Bestandsschutz nicht; bei Kursgewinnen aus Zertifikaten nur eingeschränkt bis zum 30.6.2009)

„Die Änderungen können sehr komplexe Auswirkungen auf das Depot von Anlegern haben. Dazu besteht in einzelnen Punkten noch Rechtsunsicherheit. Wichtig ist, zu reagieren. Wer jetzt nicht sein Vermögen überprüft und bei Bedarf neu aufstellt, verschenkt möglicherweise bares Geld“, so Hendrik Pelckmann, zuständig für Anlageprodukte für Privat- und Geschäftskunden bei der HypoVereinsbank.

Die Folgen für den Sparer können tatsächlich gravierend sein: Laut Bundesverband Investment und Asset Management muss bei einem Fonds-Sparplan, mit monatlicher Sparrate von 100 Euro, nach 30 Jahren mit einer Abgeltungsteuer von 30.000 Euro gerechnet werden. Das Endvermögen betrüge eigentlich 150.000 Euro.

Wie kann die Abgeltungsteuer vermieden werden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um die Abgeltungssteuer zu umgehen:

Zuerst einmal kann der Anleger sein Depot vor der Einführung der Abgeltungsteuer langfristig ausrichten. Dann greift der Bestandsschutz und Kursgewinne bleiben auch nach Jahren steuerfrei. Allerdings gibt der Anleger damit seine Flexibilität auf. Denn bei jeder Umschichtung des Vermögens nach 2009 drohen 25 Prozent Abgeltungssteuer.

Eine Alternative, die Steuerfreiheit und Flexibilität verbindet, sind so genannte Dachfonds. Diese Fonds investieren das Geld der Anleger wiederum in andere Fonds. „Der Vorteil bei Dachfonds ist, dass der Manager auch nach Einführung der Abgeltungsteuer das Vermögen durch den Austausch der Zielfonds jederzeit flexibel verschieben kann, ohne dass Abgeltungsteuer fällig wird“, so Experte Pelckmann von der HypoVereinsbank.

Die HypoVereinsbank bietet ein solches Dachfondskonzept auf der Basis von so genannten Exchange Traded Funds (ETF). ETFs sind passive Fonds, die in der Regel unterschiedliche Börsenindizes nach Ländern (z.B. DAX), nach Regionen (z.B. Emerging Markets) oder Branchen nachbilden. Sie müssen daher nicht aktiv gemanagt werden. So fallen keine hohen Kosten für die Verwaltung an. Der grundlegende Ansatz: Nicht alles auf eine Karte setzen. Investitionen also weltweit diversifizieren, flexibel umschichten, und das zu sehr geringen Kosten.

Eine weitere Innovation, um die Abgeltungsteuer langfristig zu vermeiden, ist die Verbindung von Anlageprodukten mit Versicherungen. Kapitalversicherungen sind größtenteils von der Abgeltungsteuer ausgenommen.

Beispiele für eine derartige Kombination sind fondsgebundene Rentenversicherungen, wie die Aktiv-Rente der HypoVereinsbank. Hierbei werden regelmäßige Beiträge in Aktienfonds investiert, zusätzlich aber als lebenslange Rente abgesichert. Durch die Verbindung von klassischer Rentenversicherung und modernem Fonds lässt sich langfristig von den Gewinnchancen an der Börse profitieren, ohne auf die Abgeltungsteuer achten zu müssen. Und das, obwohl variable Beiträge gezahlt, und die Anlagestrategien dynamisch verändert werden können. Zudem ist eine solche Anlageform riesterfähig.

„Allerdings sollten bei Anlageentscheidungen nicht die steuerlichen Überlegungen allein im Vordergrund stehen. Grundlegend sind die Kriterien zur persönlichen Anlagestrategie - erst im zweiten Schritt ist eine steuerliche Optimierung sinnvoll“, rät Experte Pelckmann von der HypoVereinsbank.

Fazit: Anleger sollten die Zeit bis zur endgültigen Einführung der Abgeltungsteuer nutzen, um ihren Vermögensaufbau zu optimieren. Wer in naher Zukunft mit der Kapitalanlage starten möchte, der sollte sich umfassend über die neue Steuer und ihre Auswirkungen beraten lassen.

Die wichtigsten Eigenschaften des HVB Vermögensdepot privat:

• professionelles Vermögensmanagement mit Indexfonds bereits ab einer Einmalanlage von 75.000 EUR

• individuelles halbjährliches Reporting, exklusiv im HVB Depot

• Zugang zu allen Varianten des stark wachsenden Marktsegments börsennotierter Indexfonds

• drei unterschiedliche Anlagevarianten für Ihre individuelle Strategie

• Bei Investitionen vor dem 01.01.2009 gilt die vorteilhafte Bestandschutzregelung für Kursgewinne

Die wichtigsten Eigenschaften der HVB AktivRente:

• drei Varianten für jede Anlegermentalität

• schon ab 25 Euro monatlich (Riester ab 20 Euro)

• flexible Besparungsmöglichkeiten

• regelmäßige Besparung oder Einmalbeitrag

• riesterfähig

• Beitragsgarantie zum vereinbarten Laufzeitende

• in der Regel keine Gesundheitsfragen bis 750.000 Euro Beitragssumme

Mehr Infos unter www.hvb.de/aktivrente

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