(openPR) Mit Hilfe der eigenen Kinder Abgeltungsteuer sparen, das klingt verlockend. Kinder sind ein gängiges Gestaltungsmittel zur Steuerersparnis. Es müssen allerdings Spielregeln beachtet werden, damit das Finanzamt nicht zum Spielverderber wird.
Kinder als Steuersparmodell, das lässt finanziell gebeutelte Eltern aufhorchen. Denn mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 sinken die Sparer-Pauschbeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen auf jährlich magere 1.602 € für Verheiratete und 801 € für Ledige. Einkünfte, die darüber liegen, werden mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Auch Kinder sind als Steuersubjekte zu erachten und verfügen über eigene steuerliche Freibeträge und Pauschbeträge. Das eröffnet Gestaltungsspielräume mit Hilfe der Kinder. Bis zu 7.664 € im Jahr können Kindern steuerfrei zufließen, weil sie damit unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegen. Bis zum Erreichen dieses Freibetrages fällt keine Einkommensteuer an. Zudem steht der Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (801 €) auch Kindern zu, sodass insgesamt 8.465 € jährlich steuerfrei bleiben, wenn der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung für das Kind vorgelegt wird. Bei unterstellter fünfprozentiger Verzinsung im Jahr bleibt so Kapital in Höhe von 169.000 € steuerfrei, wenn das Vermögen dem Kind zuzuordnen ist - fürwahr kein Pappenstiel.
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