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Lebensversicherung - mit Stehvermögen die Abgeltungsteuer umgehen

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Das Portal zur Abgeltungsteuer
Das Portal zur Abgeltungsteuer

(openPR) Lebensversicherungen werden von der Abgeltungsteuer privilegiert. Fast 70 Millionen Verträge sind betroffen. Aber nicht alle Auszahlungen aus Lebensversicherungen sind steuerfrei.

In Deutschland ist die Lebensversicherung immer noch eine der beliebtesten Kapitalanlagen. Circa 70 Millionen Verträge haben die privaten Haushalte gezeichnet. Für die meisten Verträge ergeben sich trotz Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 keine Änderungen. Sowohl die Kapitallebensversicherungen als auch die privaten Rentenversicherungen werden zukünftig steuerlich privilegiert. Dies gilt für die Verträge mit Garantiezins ebenso wie für die fondsgebundenen Rentenversicherungen, die eine Kombination aus privater Rentenversicherung und Fondssparplan darstellen. Auch für Verträge, die ab 2009 abgeschlossen werden, gelten die bisherigen steuerlichen Vorschriften. Falls die Police jedoch vorzeitig gekündigt wird oder der Versicherte den Vertrag nicht wie vorgesehen bedient, kann Abgeltungsteuer fällig werden.
Bei der Zeichnung von Lebensversicherungen ist Stehvermögen gefragt. Ein vorzeitiger Ausstieg ist fast immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Ob und wie viel Steuern auf die Auszahlung bei Vertragsablauf, Kündigung oder Veräußerung anfallen, hängt vom Zeitpunkt ab, zudem der Vertrag geschlossen wurde. Entscheidend ist vor allem, ob der Vertragsschluss vor oder nach dem 1. Januar 2005 datiert.

Diesen und viele weitere nutzwertige Artikel zum Thema Abgeltungsteuer finden Sie auf der Website www.abgeltungsteuer.de - Das Portal zur Abgeltungsteuer

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