(openPR) In einem als Musterprozeß geführten Rechtsstreit unseres Büros gegen die Budapester Rechtsanwaltskammer hat das Pester Bezirksgericht nunmehr eine Entscheidung erlassen, die als Etappensieg gewertet werden kann: Das Gericht stellte in einem Beschluß fest, dass es der Kammer verwehrt ist, die Berechtigung der Nutzung des ungarischen Titels des "ügyvèd" nur deshalb zu verweigern, weil nicht gleichzeitig der Antrag zur Aufnahme in die Kammer gestellt worden war. Hiermit ist der erste Schritt gelungen: Weg von dem typischen ungarischen formalisierten Vorgehen zu einer vom Gesetzeswortlaut losgelösten Frage nach dem Sinn und Zweck einer Vorschrift.
Hinter dieser Streitigkeit zwischen unserem Büro und der RA-Kammer liegt ein grundlegendes Problem: Die Nicht-Akzeptanz des EU-Rechts durch ungarische Behörden. Für den Praktiker muss es manchmal erscheinen, als sei am 01.05.2004 nichts passiert: Das EU-Recht ist zwar Teil des ungarischen Rechts und geht diesem auch vor. Dies ist aber häufig nur auf dem Papier der Fall. Die ungarischen Juristen verwenden weiter ihr bekanntes ungarisches Recht ohne links oder rechts zu gucken oder einmal auf die Idee zu kommen, dass möglicherweise die alten Zeiten vorbei sein könnten. Dabei werden nach wie vor Ausländer diskriminiert, längst nicht mehr aktuelle Gesetze angewandt, Rechtsanwälte nicht zugelassen etc.
Der Beschluss des Pester Gerichts könnte - hoffentlich - ein Meilenstein gewesen sein auf dem Weg zu einer echten Geltung des europäischen Rechts auch in Ungarn.





