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Rechtsanwaltskammer München legt eigenes Corona-Soforthilfen-Programm für Rechtsanwälte auf

23.04.202009:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rechtsanwaltskammer München legt eigenes Corona-Soforthilfen-Programm für Rechtsanwälte auf
Michael Then, Präsident der Rechtsanwaltskammer München
Michael Then, Präsident der Rechtsanwaltskammer München

(openPR) COVID-19 – Soforthilfen für Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskammer München stellt den bei ihr zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die von der COVID-19-Pandemie existentiell wirtschaftlich betroffen sind, Soforthilfen in Form von Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung.



Die weltweite dynamische Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hat für viele Selbständige zu massiven Umsatzeinbrüchen geführt und gefährdet deren wirtschaftliche Existenz. Das betrifft in besonderem Maße auch Teile der Rechtsanwaltschaft, je nach Schwerpunkt der Tätigkeit. „Die anwaltliche Vergütung setzt sich in gerichtlichen Verfahren wesentlich aus Gebühren zusammen, die die Abhaltung eines Termins erfordern. Da derzeit weitestgehend alle nicht kritischen Termine abgesagt wurden, liegen Rechtstreite auf Eis und der Anwalt erhält auch keine Termins- oder Einigungsgebühr“, erklärt Michael Then, Präsident der Rechtsanwaltskammer München. „Das ist aber nur ein Beispiel; es gibt viele Konstellationen, in denen Rechtsanwälten aufgrund der Corona-Krise jetzt oder absehbar der Großteil der Einnahmen wegbricht“, so Then weiter. Nicht alle Kanzleien hätten die nötigen Rücklagen, um diese Ausfälle auf gewisse Dauer auszugleichen. Die Rechtsanwaltskammer gewährt nunmehr selbständig tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie existentiell wirtschaftlich betroffen sind, finanzielle Soforthilfen, damit sie in der Lage bleiben, ihre Tätigkeit als Rechtsanwälte weiter auszuüben bzw. ihre Kanzleien zu erhalten. Die Mittel stammen aus dem Unterstützungsfonds der Rechtsanwaltskammer, der sich aus Spenden anderer Anwälte speist. „Der Unterstützungsfonds ist eine Fürsorgeeinrichtung der Rechtsanwaltskammer, dessen Vermögen im Fall persönlicher Krisen zur Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen eingesetzt werden soll. In genau diesen Fällen wollen wir nun schnell und unbürokratisch helfen“, sagt Rolf Pohlmann, Schatzmeister der
Rechtsanwaltskammer München.

Als Soforthilfen bietet die Rechtsanwaltskammer einen Zuschuss in Höhe von EUR 3.000 an und Darlehen in Höhe von bis zu EUR 25.000. Die Gewährung des Zuschusses ist an engere Voraussetzungen geknüpft. Er dient der schnellen Unterstützung zur Abmilderung sehr akuter finanzieller Notlagen zur Deckung des dringendsten Bedarfs. Die Darlehen sollen zur Deckung fälliger fortlaufender wichtiger Verbindlichkeiten dienen; sie werden in Abhängigkeit vom Umsatzeinbruch in Folge der Covid-19-Pandemie gewährt.

„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leisten einen zentralen Beitrag zum funktionierenden Rechtsstaat und sichern den Bürgern den Zugang zum Recht“, sagt Michael Then. Deshalb müssen Rechtsanwälte, die besonders von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffen sind, schnell finanziell unterstützt werden. „Die Soforthilfen der Rechtsanwaltskammer bilden eine wichtige Ergänzung zu den staatlichen Finanzhilfen, als direkte Unterstützung von Kollegen für Kollegen“ betont Pohlmann.

Weitere Informationen zur Soforthilfe sowie das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
https://www.rak-muenchen.de/rak-muenchen/aktuelles-zur-covid-19-pandemie/finanzielle-unterstuetzung.html

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