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Der Fall MSF - Germanicum-Geschäftsführer muss geprelltem Anleger Beteiligung zurückzahlen

Bild: Der Fall MSF - Germanicum-Geschäftsführer muss geprelltem Anleger Beteiligung zurückzahlen
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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(openPR) Siegburg, 19. März 2008. Michael von Waldthausen, Geschäftsführer der Treuhandkommanditistin (Germanicum GmbH) der Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG, kurz: MSF, muss nach einem von der Siegburger Kanzlei Göddecke vor dem Landgericht Bonn erstrittenen Urteil einem geprellten Anleger aus Siegburg dessen Beteiligung an der MSF zurückzahlen (LG Bonn, Urteil vom 12.03.2008, Az. 2 O 161/07 n. rk.).



Der Anleger hatte sich im März 2005 über die Germanicum als Kommanditist an der im Jahr 2003 gegründeten MSF beteiligt, ohne vor Abschluss des Vertrages umfassend über etwaige Risiken aufgeklärt worden zu sein. Bereits ein halbes Jahr zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedoch im Hinblick auf die Erlaubnispflichtigkeit des Anlagekonzepts erhebliche Bedenken geäußert und schon förmlich angedroht, die weitere Geschäftstätigkeit zu untersagen.

Zwar hatte die MSF kurz zuvor ihren Emissionsprospekt überarbeitet. Doch laut der Bonner Richter seien die geänderten Risikohinweise „lediglich pauschal und theoretisch beschrieben“ worden. Dass die BaFin bereits erste Maßnahmen gegen die MSF eingeleitet hatte, wurde im Prospekt nicht beschrieben. Für das Landgericht Bonn stand fest, dass diese unvollständige Aufklärung zum Abschluss weiterer Verträge führen würde, was von Waldhausen auch klar sein musste. Aber: „Kein Anleger hätte auch nur einen Cent investiert, wenn er von der drohenden Schließung gewusst hätte“, sagte Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke.

Als Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft hätte von Waldthausen über die regelwidrigen Umstände der Anlage aufklären und davor warnen müssen. Der Geschäftsführer, der Anleger „sehenden Auges in ein von ihnen nicht abzusehendes Risiko hineinlaufen lässt“, hafte nach Auffassung der Bonner Kammer persönlich. Andere Gerichte hatten in der Vergangenheit hier zugunsten von Waldthausens entschieden. „Wir begrüßen es sehr, dass das Landgericht Bonn der Klage stattgegeben hat und somit als erstes Gericht in Deutschland von Waldthausen persönlich haftbar macht“, so Mathias Corzelius. „Es bleibt zu hoffen, dass sich andere Gerichte nun anschließen werden.“

Nach geltendem Recht wurde Michael von Waldthausen aus den genannten Gründen nun verpflichtet, gesamtschuldnerisch haftend mit Michael Turgut, Chef der Futura Finanz, dem Anleger 2.047,50 Euro sowie Zinsen zu zahlen und ihn von sämtlichen Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag mit der inzwischen insolventen Germanicum freizustellen.

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