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Gläubigerversammlung MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG

Bild: Gläubigerversammlung MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
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(openPR) Insolvenzverfahren mit vielen Unsicherheiten Vermögenswerte könnten eine Quote von bis zu 20 % möglich werden lassen.

Den mit der Vertretung der Interessen der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Vermögensfonds“ betrauten Anlegerschutzanwälten ist es voraussichtlich gelungen, zwei Anlegervertreter in den Gläubigerausschuss zu bringen. Der BSZ® e.V. rechnet damit, dass sowohl Rechtsanwalt Göddecke als auch Rechtsanwalt Tittel gewählt wurden.



Allerdings ist auch die MI Invictum GmbH & Co. KG im Gläubigerausschuss vertreten. Leider haben – wie die Anwälte schon im Vorfeld der Gläubigerversammlung befürchtet hatten – viel zu wenige Anleger ihr Stimmrecht ausgeübt, sodass die MI Invictum GmbH & Co. KG aufgrund der von ihr angemeldeten Forderung von 6,6 Mio. Euro auf die Besetzung des Gläubigerausschusses entscheidenden Einfluss nehmen konnte. Da der Vertreter der MI Invictum GmbH & Co. KG im Gläubigerausschuss bei Abstimmungen über Fragen, die die Beteiligung des MSF an der Invictum betreffen, nicht mitstimmen darf, haben die Anlegervertreter insoweit auf jeden Fall eine Sperrminorität und können Beschlüsse zum Nachteil der Anleger verhindern.

Die BSZ® Interessengemeinschaft und die beauftragten Anlegerschutzanwälte bedanken sich deshalb bei allen Anlegern, die mit Ihrem Stimmrecht dafür gesorgt haben, dass diese wichtigen Positionen gesichert werden konnten.

Erfreulich war auch, dass die Insolvenzquote nicht – wie bisher angenommen – nur 10 %, sondern insgesamt sogar bis 20 % betragen dürfte, wenn die Gelder, die derzeit bei der Germanicum Beteiligungstreuhand GmbH, München, vorhanden sind, mit einbezogen werden; denn beim Treuhänder konnten weitere Mittel in Höhe von über 3 Mio. Euro gesichert werden. Gemessen an dem verbleibenden Verlust ist dies zwar nur ein geringer Trost. Wer eine weitergehende Verlusterstattung will, ist damit aus unserer Sicht darauf angewiesen, seine Ansprüche gegen die Fondsverantwortlichen, den Vertrieb etc. gerichtlich geltend zu machen.

Als skandalös könnte sich die Information erweisen, dass die MI Invictum GmbH & Co. KG für die Vermittlung von Vermittleradressen 9,9 Mio. Euro an ein Lüneburger Unternehmen gezahlt hat. Wie die Rechtsanwälte von anwesenden ehemaligen Vermittlern der Futura Finanz AG erfahren haben, haben bezeichnenderweise eine Vielzahl von Futura-Vermittlern entsprechende Verträge mit der MI Invictum GmbH & Co. KG abgeschlossen. Herr RA Kälberer hat Herrn Hoffmann, Geschäftsführer der MI Invictum GmbH & Co. KG, am Ende der Versammlung dazu befragt, ob es stimme, dass es sich hierbei überwiegend um Mehrfachagenten handele, die zuvor oder gleichzeitig für die Futura Finanz AG vermittelten. Dies konnte Herr Hoffmann nicht verneinen. Herr Hoffmann wich einer Antwort bezeichnenderweise aus. Herr Hoffmann meinte, er wisse dies nicht und könne dies auch schlecht nachprüfen. Dass Herr Hoffmann als alleiniger Geschäftsführer dieses Vertriebsunternehmens einen so wirtschaftlich maßgeblichen Punkt nicht zur Zufriedenheit von Gläubigervertretern beantworten wollte, lässt aus Sicht der Kapitalgeber entsprechende Schlüsse zu.

Ohnehin wurden die 9,9 Mio. Euro nicht für die Vermittlung von Exklusivvermittlern gezahlt, sondern für die Vermittlung von sog. Mehrfachagenten. Dies war auch einer der Gründe, warum der Insolvenzverwalter die Beteiligung in dem Bericht vorläufig nur mit 1 € bewertete. Der Insolvenzverwalter hatte dazu zuvor Sachverständige, die derartige Unternehmensbegutachtungen vornehmen, konsultiert.

Im folgenden wollen wir einen genaueren Überblick über die Gesellschafterversammlung geben. Die Daten stammen aus dem Insolvenzverwalterbericht.


I. Von der Gründung bis zum eingeleiteten Insolvenzverfahren

In dem etwa 1 ½-stündigen Vortrag erklärte Insolvenzverwalter RA Jens-Sören Schröder vom Rechtsanwaltsbüro Johlke, Niethammer & Partner, den Werdegang des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (kurz: MSF) von seiner

Gründung am 23.12.2003
über die Kapitalsammelphase bei ca. 7.000 Anlegern in den Jahren 2004 und 2005,
der Schließungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15.06.2005 mit der
Einsetzung des Abwicklers RA Georg Henningsmeier, Hamburg,
sowie der Stellung eines Insolvenzantrages am 03.08.2005
bis zum gegenwärtigen Verfahrensstand in der Insolvenz, einschließlich noch nicht entschiedener Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vom 07.11.2005.

RA Schröder berichtete, dass Vertriebsmitarbeiter Gelder eingesammelt hätte, die wiederum über eine Mittelsperson – die Germanicum Treuhand GmbH, München – an den MSF-Fonds geleitet worden sind. Auch über dieses Unternehmen ist seit dem 10.11.2005 das Insolvenzverfahren eröffnet worden (AG Hamburg 67c IN 315/05) und ebenfalls RA Jens-Sören Schröder als Insolvenzverwalter bestellt worden.


II. Unterstützende Unternehmen

Um den Fonds herum rankten sich die Firmen DPM Deutsche Portofolio Management AG, Braunschweig, als persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren Muttergesellschaft DA Deutsche Anlagen AG, Berlin. Den Vertrieb hatte die DVM Deutsche Vertriebsmanagement AG übernommen und an weitere Vertriebskräfte übertragen. Die Anlegerverwaltung wurde von der GöZiT bzw. CS Customer Service GmbH und anderen Unternehmen übernommen.

Im Bereich des Portofolio Management wurden Aufgaben auf die European Investors Inc., die Value Holdings Vermögensmanagement Ltd., Pro Fund Capital Partners GmbH und Euram Bank AG übertragen. Der MSF-Fund seinerseits ist Hauptgesellschafter einer Vertriebsgesellschaft namens MI Invictum GmbH & Co. KG mit Sitz in Braunschweig. Dieser Betrieb vermittelte Versicherungen für die Gutingia Lebensversicherungs AG.


III. Eingezahlte Gelder und deren Verwendung

Neben der Darstellung des Miteinanders der Firmen wurden das Zahlenwerk von den Zuhörern mit Spannung erwartet. Die knapp 7.000 Anleger haben insgesamt das avisierte Fondsvolumen von € 200 Mio. fast vollständig gezeichnet und bislang etwa € 43,4 Mio. eingezahlt.

Von den

eingenommenen € 43,4 Mio. wurden an
einzelne Anleger € 0,8 Mio. zurückgezahlt, so dass ein
Nettovolumen von € 42,6 vorhanden war.

Die Beteiligungsgesellschaft

MI Invictum GmbH & Co. KG erhielt € 11,4 Mio. und fordert von dem MSF-Fonds nunmehr weitere € 6,6 Mio., damit der Geschäftsbetrieb weitergeführt werden kann.
Für Anlauf- und Verwaltungskosten seien € 22,1 Mio. aufgewendet worden und
die BaFin erhielt € 1,5 Mio. als Vorschüsse.

Folglich seien noch ca. € 7,5 Mio. vorhanden – und zwar bei dem MSF-Fonds € 4,4 Mio. und bei der Germanicum € 3,1 Mio. Außer der Beteiligung an der MI Invictum GmbH & Co. KG seien keinerlei Sachwerte vorhanden. Mit rechtskräftiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der MSF als Gesellschafter der MI Invictum GmbH & Co. KG ausscheiden; da gegen die Insolvenzeröffnung Rechtsmittel eingelegt worden ist und über deren Rechtmäßigkeit noch zu entscheiden sein wird, steht dieser Ausscheidenszeitpunkt noch nicht fest. Vermutlich wird der angerufene Bundesgerichtshof nicht vor Frühjahr 2006 einen Beschluss fassen.


IV. Das Verfahren gegen die BaFin

Wegen der sofort vollziehbaren Entscheidung der BaFin sei z. Zt. nicht daran gedacht, weitere Gelder von Anlegern anzunehmen, so dass die „Ratensparer“ zumindest von dieser Zahllast für die Zukunft befreit sein dürfte. Auch hier gilt die Einschränkung, dass natürlich der Instanzenweg erst abgelaufen sein muss.

Gegen die Entscheidung der BaFin wurde der Verwaltungsrechtsweg in zweifacher Weise beschritten: Zum einen gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung – also der unverzüglichen Schließungsanordnung – mit dem Antrag, um die Geschäfte zunächst weiterzuführen, und zum anderen gegen die Entscheidung als solche mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. wies den Antrag auf Aufhebung der sofortigen Schließung ab, der darauf hin angerufene Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel hat das Verfahren unterbrochen. Eine insoweit eingelegte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ist am 03.11.2005 abschlägig beschieden worden.


V. Die Prüfung der Forderungen und das weitere Prozedere

Am 09.01.2006 sollen alle angemeldeten Forderungen vom Insolvenzgericht geprüft werden. Der größte Posten stellt die Forderung der MI Invictum GmbH & Co. KG in Höhe von € 6,6 Mio. dar, wobei der Insolvenzverwalter offen ließ, ob man sich dieser Last nicht durch eine Kapitalherabsetzung entledigen könne. Über diesen Punkt werde der zu benennende Gläubigerausschuss ein Wort mitzureden haben und es wird zu bedenken sein, dass diese Firma aus derzeitiger Sicht insolvenzbedroht erscheint, da nicht geklärt ist, inwieweit die offenen Schulden von € 100.000,00 beglichen werden können.

Die Insolvenzverwaltung schlug vor, dass die Wege des Geldtransfers und – soweit dieses rechtlich möglich ist – die Werthaltigkeit von Leistungen überprüft werden solle. Nach Angabe des Berichterstatters soll über der DPM Deutsche Portofolio Management das Damoklesschwert des Insolvenzantrages schweben. Soweit bekannt geworden sei, laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Unglücklich ist für die Anleger, dass die Jahresabschlüsse für 2004 und 2005 noch gefertigt werden müssen. Hier versprach RA Schröder, nicht nur den eigenen steuerlichen Pflichten des MSF-Fonds nachzukommen, sondern auch die vollständige für den Anleger erforderliche „einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung“ vornehmen zu wollen, da ansonsten die – zwar dann noch immer nicht vollständig gebannte – Gefahr bestünde, dass die erzielten Steuervorteile für die Kapitalgeber wie Schnee in der Sonne dahin schmelzen würde.

Den Vorschlag von Anlegervertretern, schon Teilauszahlungen vor dem Abschluss des Verfahrens an die Investoren vorzunehmen, nahm der Verwalter Schröder positiv auf. Ziel der Insolvenzverwaltung ist es, durch gezielte Untersuchungen die Insolvenzmasse zu Gunsten der Gläubiger zu mehren.


VI. Fünf Personen für einen Gläubigerausschuss

Die Versammlung beschloss, ein Gremium von Vertretern zu wählen, um den Insolvenzverwalter in seinen Aufgaben zu unterstützen und auch zu kontrollieren. Von den insgesamt neun Kandidaten waren fünf zu wählen. Da die Auswertung der Wahl einen längeren Zeitraum beansprucht hätte, erklärte der Versammlungsleiter Richter Frind, dass die Gläubigerversammlung mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 09.01.2005 fortgesetzt werde.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Vermögensfonds bietet Geschädigten die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.


Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular:
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