(openPR) Die Piratenpartei Deutschland zum Urteil des Eilantrags gegen die Vorratsdatenspeicherung aus Karlsruhe
Frankfurt/Hessen. Die Piratenpartei steht der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, die Gesetze zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) bis zum Haupsacheverfahren teilweise auszusetzen, mit gemischten Gefühlen gegenüber. Einerseits deutet es darauf hin das diese Gesetze im Hauptsacheverfahren so nicht umgesetzt werden können, andererseits wird zugelassen das Datensammlungen generell angelegt werden dürfen. "Schöne neue Welt."
Mehr und mehr greift der Staat in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger diese Landes ein. So sieht das Gesetz zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten vor, alle Verbindungsdaten bezüglich Internetbesuchen, Telefonanrufen, eMails und Aufenthaltsorte von Mobiltelefonen jeweils sechs Monate lang zu speichern und den staatlichen Zugriff zugängig zu machen. Auch Inhalte werden gespeichert: so ist z. B. vorgesehen bei Kurznachrichten (SMS) der gesamte Inhalt der Nachricht gespeichert werden, bei E-Mails die Betreffszeile. Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem auch die Piratenpartei angehört, hatten diesbezüglich einen Eilantrag gegen die Voratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, welches nun dieses Gesetz bis zum Hauptsacheverfahren ausgesetzt hat. Der Eilantrag ist von über 30.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden.
Die Richter in Karlsruhe messen der Speicherung der Telekommunikationsdaten allerdings bis jetzt keine grundrechtswidrige Bedeutung bei, alleine der Zugriff auf diese Daten durch den Staat müsse eindeutigen Regeln unterzogen und einem Verdachtsfall zugrunde liegen.
"Was für radioakties Material gilt, müssen wir uns für persönliche Daten erst erkämpfen: die bloße Existenz ist Gefahr und Beinträchtigung, nicht erst der Mißbrauch. Die Annahme des BVerfG, dass die Datenberge harmlos sind, lässt sich vor dem Hintergrund geheimdienstlicher Gesetzesüberschreitung und der Unwirksamkeit richterlicher Zugriffshürden für Überwachungsmaßnahmen nicht nachvollziehen." so der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Jan Huwald. Der Vorsitzende des Landesverbandes Hessen Thorsten Wirth dazu: "Der Zugriff auf die Verbindungsdaten ist nun nicht mehr willkürlich und auch nicht geeignet Persönlichkeitsprofile von 82 Millionen Menschen an zu fertigen. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt das es ausreicht Fremdwörter im Internet zu veröffentlichen um vom Verfassungsschutz schwerster Straftaten verdächtigt zu werden. Vor diesem Hintergrund sehe ich die keine echte Verbesserung der Lage da der sogenannte Verfassungsschutz derjenige ist der das Grundgesetz nach belieben aushebelt. Bürger- und Menschenrechtler werden in Deutschland weiterhin überwacht und das mitbeliebigen Verdächtigungen. Wie in jüngster Zeit mehrfach z.B. in England geschehen gehen Daten auch immer wieder 'verloren', was vor allem bei so sensiblen Daten eine sehr gravierende Gefahr darstellt."










