(openPR) Arzneimittel der Naturheilkunde werden von Patienten auch deshalb geschätzt, weil sie besonders gut verträglich sind. Der Gesetzgeber will nun klinische Studien vorschreiben, um mögli-che Wechselwirkungen mit chemischen Medikamenten zu eruie-ren. Da die meisten mittelständischen Hersteller im Gegensatz zur Pharmaindustrie solche Studien nicht finanzieren könnten, drohen dann viele bewährte Phytopharmaka vom Markt zu verschwinden.
Stuttgart, 9.3.2008. Pflanzliche Arzneimittel geraten erneut ins Visier des Gesetzgebers. In einem Vortrag auf den Süddeutschen Tagen der Naturheil-kunde in Fellbach wies Karl Reinhard Schübel darauf hin, dass jetzt in Sachen „Verdacht auf Interaktionen bei pflanzlichen Arzneimitteln“ recherchiert wird. Schübel ist Kontaktbeauftragter der Union Deutscher Heilpraktiker LV BW in der AMNE e.V. (Association of Natural Medicine in Europe) und vertritt in dieser Eigenschaft fallweise die Interessen der Naturmedizin in Brüssel.
Bei den Recherchen geht es um das Thema „Pharmakovigilanz“. Darunter versteht man die ständige Beobachtung bereits zugelassener Arzneimittel im Hinblick auf unerwünschte Effekte. In der Zeit von 1998 bis 2007 wurden insgesamt 84 Fälle gemeldet, bei denen es zu Wechselwirkungen zwischen chemischen Arzneimitteln und pflanzlichen Arzneimitteln gekommen ist. Nun steht die Forderung nach klinischen Studien im Raum, mit dem Ziel, mögliche Interaktionen in den Beipackzetteln der Phytopharmaka auszuweisen. Präpa-rate von Herstellern, die solche Studien nicht finanzieren können, würden dann zu Nahrungsergänzungsmitteln degradiert werden. Auf der Verdachtslis-te stehen neben Johanniskraut z.B. auch Pfefferminze, Eukalyptus, Artischo-cke, Mariendistel, Süßholz, Brennnessel, Ginkgo, Knoblauch und Kamille.
Die Folge: Patienten könnten dann nicht mehr wie bisher in der Apotheke hochwertige Phytopharmaka kaufen, deren Qualität durch strenge Auflagen gesichert ist. Statt dessen würde es bestenfalls im Internet oder Drogerien Präparate aus Arzneipflanzen geben – was nicht gleichbedeutend mit Heilmit-teln ist -, deren Wirksamkeit stark eingeschränkt sein kann, da Dosierung und Inhaltsstoffe vom Gesetzgeber nicht mehr kontrolliert werden.
„Die Forderung nach klinischen Studien ist in mehrfacher Hinsicht absurd,“ erklärt Karl Reinhard Schübel. „Ein Auftreten von 84 Fällen innerhalb von 9 Jahren ist eine sehr geringe Quote. Es wäre logischer, daraus den Schluss zu ziehen, dass pflanzliche Mittel gut verträglich und weitgehend frei von Nebenwirkungen sind – gerade deshalb werden diese alten und seit Jahrhun-derten bewährten Mittel ja auch von so vielen Patienten bevorzugt.“
Zweitens geht es, so Schübel, stark vereinfacht ausgedrückt um folgendes Problem: Pflanzliche Arzneimittel enthalten keine isolierten Monosubstanzen, sondern neben den wirksamkeitsbestimmenden Inhaltstoffen ein breites Spektrum von Begleitstoffen, die die Aufnahme der Wirkstoffe beeinflussen. So findet man zum Beispiel in Präparaten aus Fenchelfrüchten neben den wirsamkeitsbestimmenden ätherischen Ölen noch weitere sekundäre Pflan-zenstoffe. Grundsätzlich kann jeder dieser Inhaltsstoffe die Wirkung eines gleichzeitig verabreichten chemischen Medikamentes reduzieren oder stei-gern. Damit ergibt sich das gleiche Problem wie für bestimmte Lebensmittel, z.B. Grapefruit, Rotwein, Honig oder Tee, die ebenfalls über Stoffwechselvor-gänge die Wirkung chemischer Arzneimittel beeinflussen können.
Karl Reinhard Schübel appelliert deshalb, mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand an das Thema heranzugehen: „Niemand käme auf die Idee zu fordern, dass Lebensmittel mit Warnhinweisen versehen werden müssen, weil sie die Wirkung chemischer Medikamente beeinflussen könnten. Genau-so unverhältnismäßig wären entsprechende Hinweise auf Phytopharmaka. Der richtige Ansatz wäre vielmehr, die Hersteller chemischer Arzneimittel zu verpflichten, ihre Präparate auf mögliche Interaktionen mit pflanzlichen Stoffen in Form von Lebensmitteln oder pharmazeutischen Präparaten zu überprüfen.“




