(openPR) UDH LV BW befragt die im Bundestag vertretenen Fraktionen, ob und wie sie sich dafür einsetzen wollen, dass die Nutzung der „sanften Medizin“ sichergestellt wird.
Stuttgart, 9.9.2009. Etwa 70% der Bundesbürger nutzen Angebote der Heilpraktiker - täglich konsultieren bundesweit 60.000 Patienten die HP-Praxen. Pro Jahr führen Heilpraktiker im Schnitt 15 Millionen Behandlungen durch. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie das Arzneimittelgesetz erschweren den Patienten den Zugang zu naturheilkundlichen Behandlungsmethoden allerdings immer mehr.
Zur Bundestagswahl 2009 hat die Union Deutscher Heilpraktiker LV BW deshalb die im Bundestag vertretenen Fraktionen zum Thema Komplementärmedizin befragt. Der Verband wollte wissen, ob und wie sich die Parteien dafür einsetzen werden, dass die Wahlfreiheit zwischen konventioneller Medizin und Komplementärmedizin erhalten bleibt und die Nutzung der „sanften Medizin“ in unserem Gesundheitssystem sichergestellt wird.
Politiker anerkennen den Stellenwert des Themas
„Komplementärmedizin ist ein Thema, das den Menschen wirklich wichtig ist,“ sagt Thomas Patzelt, erster Vorsitzender der Union Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Baden-Württemberg. „Eine ganz klare Mehrheit der Bürger in unserem Land möchte sich bei Bedarf naturheilkundlich behandeln lassen. Wir freuen uns, dass immerhin 4 der 5 im Bundestag vertretenen Fraktionen auf unsere Fragen geantwortet haben. Damit wird deutlich, dass sich die Politiker dem Stellenwert dieses Themas bewusst sind.“ Die drei Wahlprüfsteine und die Originalantworten der Politiker sind als Download verfügbar unter www.udh-bw.de/pages/posts/wahlprFCfsteine-2009-der-udh-lv-bw199.php
Um eine Nutzung der Komplementärmedizin in unserem Gesundheitssystem sicherzustellen, wollen sich CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen generell dafür einsetzen, dass Leistungen der Naturmedizin zu Lasten einer Krankenkasse abgerechnet werden können. Die CDU/CSU will insbesondere für den weiteren Ausbau von Bonus-Modellen, Wahl- und Selbstbehalttarifen sorgen. Die FDP will sich für ein freiheitliches, privatrechtlich organisiertes Versicherungsmodell stark machen, das den Bürgern größere Spielräume gibt, ihren Versicherungsschutz besser nach eigenen Präferenzen zusammenzustellen. Und Bündnis 90/Die Grünen wollen komplementäre Ansätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung stärker verankern.
Angemessene Regelungen für Arzneimittel und mehr Forschung
Um die Verfügbarkeit der traditionellen natürlichen Arzneimittel zu erhalten, wollen sich CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vor allem bei den Verhandlungen über die Richtlinien zur Arzneimittelversorgung dafür sorgen, dass die Besonderheiten dieser Arzneimittel berücksichtigt werden. Bündnis 90/Die Grünen sieht die Möglichkeit, das Problem der Herstellung zulassungsfreier Medikamente durch dafür spezialisierte Apotheken zu lösen. Dabei müssten allerdings noch Rechtsunsicherheiten beim bundesweiten Vertrieb dieser Medikamente geklärt werden.
Alle 4 Fraktionen erkennen generell an, dass die Forschung an Arzneimitteln der Komplementärmedizin notwendig ist. Und sie wollen sich für eine angemessene Forschungsförderung einsetzen. Bündnis 90/Die Grünen plädieren für eine stärkere Finanzierung der Versorgungsforschung durch Bundesmittel, wobei die Komplementärmedizin zu berücksichtigen ist.
Mit „Lippenbekenntnissen“, so Patzelt, ist es allerdings nicht getan, es muss auch faktisch etwas geschehen. Deshalb wird die Union Deutscher Heilpraktiker nach der Wahl weiterhin auf die Politikerinnen und Politiker zugehen und eine Umsetzung der Wahlversprechen einfordern.