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Orkantief Emma - Sturmfest versichert?

(openPR) Orkan Emma und damit auch die Frage, wie man sich richtig schützen kann. Noch vor dem richtigen Versicherungsschutz steht der gesunde Menschenverstand. So macht es Sinn, lose Dachziegeln zu ersetzen oder morsche Äste an Bäumen zu entfernen, damit gar nicht erst etwas passieren kann. Auch bewegliche Gegenstände im Garten, wie etwa Gartenstühle oder Blumentöpfe sollten beim Aufziehen des Orkans gesichert werden.

Gegen den Sturm selbst aber kann man als Einzelner wenig ausrichten. Dann kommt es nicht so sehr darauf an, die Schäden zu vermeiden, sondern die Folgen finanziell aufzufangen. Wohnungsbesitzer und Immobilieneigentümer sind nach Auskunft des Vorsorgeportals optimal-absichern.de in der Regel auf der sicheren Seite, wenn sie eine Wohngebäude- und eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Die Sturm- und Hagelversicherung übernimmt dabei Schäden, die durch eine unmittelbare Einwirkung entstehen oder dadurch, dass der Sturm Gebäudebestandteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das versicherte Gebäude wirft. Das gilt auch, wenn das Dach abgedeckt wird und das hereinlaufende Regenwasser den Dachboden durchnässt.

Mitversichert sind meist Gebäude, die direkt mit dem Haus verbunden sind oder zum Grundstück gehören, wie zum Beispiel Garagen. Finanzielle Unterstützung gibt es bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung auch für einen Sachverständigen, für Aufräumarbeiten und die damit eventuell verbundene Entsorgung von Sondermüll. Versichert ist nach Auskunft von www.optimal-absichern.de die Immobilie selbst und alles, was fest mit ihr verbunden ist. Zum Beispiel Tapeten, verklebte Teppiche, Fenster, Türen oder auch Balkone. Die für den Versicherungsschutz notwendige „wetterbedingte Luftbewegung von Windstärke 8“ dürfte Orkan Emma übrigens problemlos erreichen. Als Hausbesitzer muss man übrigens nicht beweisen, dass mindestens Windstärke 8 herrschte, es reicht schon, so die Experten von optimal-absichern.de, wenn diese Windstärke in der näheren Umgebung – etwa an einer Wetterstation – gemessen wurde - das hat zumindest das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 12 U 251/04) entschieden.

Keinen Schutz bietet die Wohngebäudeversicherung für die Einrichtung des Hauses oder der Wohnung. Dafür braucht man eine Hausratversicherung. Sie ersetzt auch beschädigte Satellitenschüsseln und Markisen, die an der Hauswand angebracht sind. Auch die Haftpflichtversicherung kann für stürmische Zeiten wichtig sein: Fällt der morsche Baum auf die Nachbargarage oder trifft ein Ziegel einen Passanten, springt in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Haus- oder Baumbesitzers ein. Etwas mehr Schutz brauchen optimal-absichern.de zufolge Eigentümer vermieteter Grundstücke. Hier hilft die normale Haftpflichtpolice im Fall der Fälle nicht, sondern nur eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die die Schäden reguliert und unberechtigte Ansprüche im Stil einer Rechtschutzversicherung notfalls vor Gericht abwehrt. Schleudert der Sturm Dachziegel, Äste oder Bäume auf ein parkendes Auto, müssen Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters einspringen. Versichert ist aber immer nur der Zeitwert des Wagens, nicht der Neuwert.

Wenn ein Schaden eingetreten ist, weist optimal-absichern.de darauf hin, dass Versicherte aktiv werden müssen. Zunächst einmal sollten sie klären, ob tatsächlich ein versicherter Sturm vorlag. Helfen kann dabei der Deutsche Wetterdienst unter Telefon 0 69/80 62 29 12 oder unter www.dwd.de/wettergutachten. Um Probleme mit der Versicherung von Anfang an zu vermeiden, sollte man den Schaden immer möglichst schnell melden und mit Fotos oder Videos dokumentieren. Außerdem sollte man dem Versicherer eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen oder Gebäudeteilen überlassen. Quittungen sind natürlich der beste Beweis, um einen Schaden zu belegen, die Versicherung muss aber auch zahlen, wenn keine Rechnungen mehr zu finden sind. In diesem Fall sollten beschädigte Gegenstände immer aufbewahrt werden, um den Wert der zerstörten Sache beurteilen zu können.

Direkt nach dem Sturm haben Versicherte die Pflicht, eine Verschlimmerung des Schadens so gut wie möglich zu vermeiden – ein offenes Dach muss also bei Regen abgedeckt werden, damit nicht noch mehr Wasser eindringt, kaputte Fenster sollten provisorisch geflickt werden. Eine endgültige Reparatur sollte jedoch immer warten, bis der Versicherer beispielsweise das kaputte Dach in Augenschein genommen hat. Ansonsten verweigern manchen Versicherer die Zahlung mit der Begründung, dass sie sich vom Schaden gar kein Bild machen konnten. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz beim Orkantief Emma können Immobilieneigentümer und Mieter unter www.optimal-absichern.de abrufen.

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