(openPR) In Zukunft können Verbraucher bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (und auch wenn sie eine andere Versicherung abschließen wollen) nicht mehr so einfach in die Falle tappen, dass sie zu wenig Angaben im Versicherungsvertrag machen. Darauf weist das der Informationsdienst optimal-absichern.de hin. Einem Mann wurde diese Falle vor einiger Zeit in einem vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelten Fall (AZ: 5 U 656/03-60) einmal zum Verhängnis, als er Beschwerden im Schulter- und Rückenbereich nicht angab. Die Versicherung musste nicht zahlen, obwohl sie ihn nicht einmal auf die Folgen falscher Angaben hingewiesen hatte.
Das kann optimal-absichern.de zufolge in Zukunft nicht mehr passieren. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz müssen Antragsteller vor Abschluss einer Versicherung nur noch Angaben zu den Punkten machen, nach denen das Versicherungsunternehmen schriftlich im Antrag gefragt hat. Wenn sie also nicht nach bestimmten Krankheitsbildern beim Abschluss der Versicherung gefragt werden, verlieren sie nicht den Schutz gegen Berufsunfähigkeit, wenn sie dazu keine Angaben machen.
Über die Policen mit dem neuen, besseren Schutz können Verbraucher sich unter www.optimal-absichern.de informieren. Mit dem Rechner vergleichen sie Preise sowie Leistungen verschiedener Berufsunfähigkeitsversicherungen - gratis und unverbindlich. Außerdem bekommen Verbraucher zahlreiche Informationen und Entscheidungshilfen zum wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz.







