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Ihr vorsorgeportal: optimal absichern!

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Unser Redakteur Oliver Mest steht für Interviewanfragen zum Thema Versicherungsschutz unter 04126/3952830 am Wochenende zur Verfügung! Ihr Vorsorgeportal - optimal absichern Ein Projekt der Oliver und Melanie Mest mestmedia GbR Beckerskamp 1 25358 Horst Telefon: +494126 3952830 Telefax: +494126 3952831 E-Mail: info@optimal-absichern.de Post: Beckerskamp 1, 25358 Horst

Über das Unternehmen

Ihr Vorsorgeportal - optimal absichern ist eine unabhängige Informatonsquelle für Verbraucher rund um das Thema Vorsorge, Steuern und Geldanlagen. Die Inhalte des Portals werden recherchiert und erstellt durch ein Team von Fachautoren, die als Journalis

Aktuelle Pressemitteilungen von Ihr vorsorgeportal: optimal absichern!
Orkantief Emma - Sturmfest versichert?
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Orkantief Emma - Sturmfest versichert?

Orkan Emma und damit auch die Frage, wie man sich richtig schützen kann. Noch vor dem richtigen Versicherungsschutz steht der gesunde Menschenverstand. So macht es Sinn, lose Dachziegeln zu ersetzen oder morsche Äste an Bäumen zu entfernen, damit gar nicht erst etwas passieren kann. Auch bewegliche Gegenstände im Garten, wie etwa Gartenstühle oder Blumentöpfe sollten beim Aufziehen des Orkans gesichert werden. Gegen den Sturm selbst aber kann man als Einzelner wenig ausrichten. Dann kommt es nicht so sehr darauf an, die Schäden zu vermeiden,…
29.02.2008
Bild: Private Krankenversicherung - Vertragsänderungen unzulässigBild: Private Krankenversicherung - Vertragsänderungen unzulässig
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Private Krankenversicherung - Vertragsänderungen unzulässig

Private Krankenversicherungen müssen Kunden mit älteren Verträgen weiterhin alle Behandlungen bezahlen, die medizinisch notwendig sind. Eine nachträgliche Einschränkung auf günstige Behandlungsmethoden ist bei bestehenden Verträgen nicht zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 130/06) nach einem Bericht des Internetportal optimal-absichern.de entschieden. Solche Änderungen können nur wirksam werden, wenn der Kunde zustimmt. Durch ein Treuhänderverfahren hingegen, wie es damals eingeleitet wurde, können die Änderungen nicht einseiti…
28.02.2008
Bild: Berufsunfähigkeit - Besserer Schutz - Dank gesetzlicher NeuregelungBild: Berufsunfähigkeit - Besserer Schutz - Dank gesetzlicher Neuregelung
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Berufsunfähigkeit - Besserer Schutz - Dank gesetzlicher Neuregelung

In Zukunft können Verbraucher bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (und auch wenn sie eine andere Versicherung abschließen wollen) nicht mehr so einfach in die Falle tappen, dass sie zu wenig Angaben im Versicherungsvertrag machen. Darauf weist das der Informationsdienst optimal-absichern.de hin. Einem Mann wurde diese Falle vor einiger Zeit in einem vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelten Fall (AZ: 5 U 656/03-60) einmal zum Verhängnis, als er Beschwerden im Schulter- und Rückenbereich nicht angab. Die Versicherung mu…
22.02.2008
Bild: Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung überprüfen lassenBild: Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung überprüfen lassen
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Risikozuschläge in der Privaten Krankenversicherung überprüfen lassen

Risikozuschläge sind in der privaten Krankenversicherung an der Tagesordnung: Allergiker, Interessierte mit Rückenleiden oder Vorerkrankungen zahlen immer mehr als der „normale“ Versicherte oder bekommen schlechteren Schutz. Die Versicherer verlangen Prämienerhöhungen, die Verpflichtung zur Selbstbeteiligung oder auch Leistungsausschlüsse – die privaten Krankenversicherungen übernehmen dann die Kosten für bestimmte Erkrankungen gar nicht oder eben nur gegen höhere Prämien und Selbstbeteiligungen. Wenn sich Kunden einmal auf einen solchen Ve…
21.02.2008
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