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Fragwürdige Maßnahmen des Fiskus

21.02.200815:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wie der Staat sein Wettmonopol sichern will

Bonn/Gera - Durch eine vor dem Verwaltunsgericht (VG) Gera http://www.vgge.thueringen.de am 20. Februar 2008 erzielte Einigung mit dem Freistaat Thüringen hat die Sportwetten Gera GmbH http://www.sportwetten-gera.de sichergestellt, dass sie bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung über die Rechtmäßigkeit ihres bisherigen Wettangebotes keine Einschränkung Ihres Geschäftsbetriebes zu befürchten braucht. Zugleich ließ das Gericht deutlich die Tendenz erkennen, dass auch in der Hauptsache keine Einschränkungen für die Sportwetten Gera zu befürchten seien. Dem gegenüber ließ es jedoch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausführungsgesetzes für Thüringen zum Glücksspielstaatsvertrag in verfassungs- wie europarechtlicher Hinsicht sowie etwaiger daraus resultierender Untersagungsverfügung erkennen, berichtet der Pressedienst des Verbandes der lizenzierten privaten Sportwettenanbieter Deutschlands (VDSD) http://www.vdsd-online.de.



Mit einer Feststellungsklage und einem Eilantrag zur Sicherung des Status quo des derzeitigen Wettangebotes, insbesondere bezüglich ihres Internetangebotes, hatte sich die Sportwetten Gera GmbH an das Verwaltungsgericht Gera gewendet. Angesichts des generellen Verbots von Internet-Wetten im Thüringischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag galt es, Rechtssicherheit zu erhalten und irreversible, erhebliche Schäden für das Unternehmen und seine Mitarbeiter abzuwenden, so der VDSD-Pressedienst.

Nach Angaben von Andreas Pietsch, Geschäftsführer von Sportwetten Gera, sind durch das Vorgehen des Freistaates Thüringen rund 50 Arbeitsplätze in Gera in ihrer Existenz bedroht. Der Prozessvertreter RA Dr. Andreas Zumschlinge berichtete über sehr fragwürdige Maßnahmen des Staates, mit denen er im Sinne einer Monopolsicherung vollendete Tatsachen schaffe wolle. Laut Zumschlinge sei der Fiskus bereits an Telekommunikationsunternehmen herangetreten, um diesen mit strafrechtlichen Konsequenzen zu drohen, sollten sie den Anbietern von
Internetwetten weiterhin die erforderliche Technik zur Verfügung stellen.


Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG http://www.top-wetten-ag.de, zu dem auch die Unternehmen Betwitch http://www.betwitch.com und Wettcorner http://www.wettcorner.com gehören, zeigt sich von solchen Äußerungen nicht überrascht: „Schon seit geraumer Zeit können wir beobachten, dass dem Staat anscheinend fast jedes Mittel recht ist, um sein Monopol zu verteidigen. Er kämpft dabei nicht elegant mit dem Florett, sonder holt immer wieder die große juristische Keule heraus. Ich halte Drohungen und Repressionen gegenüber privaten Wettanbietern allerdings für keine gelungene Überzeugungsarbeit.“

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