(openPR) Das weiterbildende Studium "Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden" bietet nun seinen Teilnehmenden optimale Möglichkeiten: Alle, die am Ende das Zertifikat erhalten, können sich ohne weitere Nachweise als amtlicher Gerichts- und Behördendolmetscher vereidigen lassen.
Im vergangenen Herbst startete an der Universität Hamburg das weiterbildende Studium "Dolmetschen und Übersetzen bei Gerichten und Behörden". Nun wurde das zweisemestrige berufsbegleitende Studium von der Hamburger Behörde für Inneres als "gleichwertig mit dem Hamburgischen Eignungsfeststellungsverfahren" anerkannt. Damit können die Teilnehmenden nach bestandener Prüfung ohne weitere Leistungsnachweise zum Gerichts- und Behördendolmetscher in Hamburg vereidigt werden. Die unter Umständen langwierige Anerkennung von Leistungen, Kenntnissen und Erfahrungen entfällt. Und da in diesem Studium viel Wissen und Know-how vermittelt werden, ist davon auszugehen, dass auch andere Bundesländer ähnlich verfahren werden.
Der nächste Durchgang des weiterbildenden Studiums unter Leitung von Prof. Dr. Christiane Driesen beginnt im am 10. Oktober, Berwerbungsschluss ist der 1. September 2008.
Weitere Informationen
Studienbeginn: 10.10.2008, Bewerbungsschluss: 01.09.2008
www.aww.uni-hamburg.de
Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)
Universität Hamburg
Tel. 040/42883-2641/-2499
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Jörg Gensel (1421 Zeichen)
Zusatzinfos
* Verordnung zur Neuregelung des Eignungsfeststellungsverfahrens für Dolmetscher und Übersetzer vom 23. Januar 2007 (PDF, 122 KB): http://www.aww.uni-hamburg.de/HmbGVBl_2007_04.pdf
* Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Dolmetscherverordnung und der Dolmetschergebührenordnung vom 4. Dezember 2007 (PDF, 94 KB): http://www.aww.uni-hamburg.de/HmbGVBl_2007_44.pdf
* Dolmetschen und Übersetzen bei Gerichten und Behörden, Detailinformationen zum weiterbildenden Studium: http://www.aww.uni-hamburg.de/dolmetschen-uebersetzen-gerichte-behoerden.htm
* Interview mit den zwei hauptverantwortlichen Prof. Dr. Christiane Driesen (Hochschule Magdeburg-Stendal) und Werner Rühl (Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg): "Auch wüste Beschimpfungen müssen exakt übersetzt werden!": http://www.aww.uni-hamburg.de/Interview_Dolmetschen.html





