(openPR) Berlin, 17. Dezember 2015 – Geblitzt.de, führender Prozessfinanzierer zur Prüfung von Bußgeldbescheiden, gibt die Erweiterung seines Serviceangebotes bekannt. Dieses deckt jetzt auch Fälle ab, bei denen Betroffenen die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt oder der Einsatz von Radarwarnern in Form sogenannter Blitzer-Apps vorgeworfen wird. Betroffene Verkehrsteilnehmer können sich ab sofort an Geblitzt.de wenden.
Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil (OLG Celle, Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15) vom 03.11.2015 die Nutzung sogenannter Blitzer-Apps auf Smartphones untersagt. Nach Ansicht des Gerichts verstößt eine solche Software gegen Paragraf 23b Absatz 1b StVO. Dieser verbietet es, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören soll. Nach Ansicht des Gerichts fällt auch eine Blitzer-App auf dem Mobiltelefon darunter.
Im Gegensatz zum OLG Celle, ist die Rechtslage unter Juristen im Allgemeinen umstritten und bislang nicht abschließend geklärt.
Betroffene, denen der Einsatz einer Blitzer-App oder allgemein die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt vorgeworfen wird, können deshalb ab sofort die Hilfe von Geblitzt.de in Anspruch nehmen.
Um diese zwei Vorwürfe erweitert der Berliner Prozessfinanzierer CODUKA UG (haftungsbeschränkt), welcher hinter Geblitzt.de steht, sein Angebot. Seit 2013 übernimmt Geblitzt.de Fälle in denen Betroffenen Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlicht-Verstöße im deutschen Straßenverkehr vorgeworfen werden. Hinzu kommt nun die Prüfung von Bußgeldverfahren in denen der Vorwurf auf Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt oder auf Einsatz einer Blitzer-App lautet.
Weitere Informationen über Geblitzt.de und den angebotenen Service finden Sie unter https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/








