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Namensänderung: Aus Geblitzt.com wird Geblitzt.de

21.08.201413:18 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes

(openPR) Geblitzt.com heißt jetzt Geblitzt.de; das Serviceversprechen bleibt: Geblitzt.de ermöglicht Betroffenen die kostenlose Überprüfung von Bußgeldbescheiden und ggf. die Einstellung der Verfahren.

Mittlerweile haben die Geblitzt.de-Verkehrsrechtsanwälte mehr als 3.500 Bußgeldbescheide auf ihre Richtigkeit überprüft. 87 Prozent der eingereichten Bescheide stammen von Männern. „Ob Männer generell schneller als Frauen fahren oder sich eher trauen Einspruch einzulegen, lässt sich daraus natürlich nicht ableiten“, stellt Jan Ginhold klar, Geschäftsführer der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). „Unsere Daten sprechen nur für die über Geblitzt.de bearbeiteten Bußgeldbescheide.“ Der Großteil aller Bescheide (85 Prozent) sind Geschwindigkeitsverstöße, 9 Prozent Wechsellicht- und 6 Prozent Abstandsverstöße.

Geblitzt.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Rechtslücke zu schließen. Wenn man in Deutschland gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchte, ist der Gang zum Anwalt normalerweise nicht zu vermeiden. „In der Praxis gilt die Unschuldsvermutung, bezogen auf das Verkehrsrecht, nicht“, sagt Ginhold. Im Klartext bedeutet das: Kommt es zum Prozess und der Mandant wird freigesprochen, ist aber nicht rechtsschutzversichert, bleibt er in den meisten Fällen auf den Anwaltskosten sitzen.

Bei Geblitzt.de sind die Überprüfung der Bußgeldbescheide sowie die Begleitung des gesamten Verfahrens durch die vermittelten Anwälte für Betroffene kostenlos. Unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht. Entstandene Anwaltskosten übernimmt die CODUKA UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Prozessfinanzierung. Bei nicht gerechtfertigten Bußgeldbescheiden wird versucht, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Bestehen nach der Akteneinsicht durch die Anwälte keine Zweifel an den Bußgeldbescheiden, wird den Mandanten geraten die Bußgelder zu begleichen.

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