(openPR) „Das Interesse an Geblitzt.com wächst sprunghaft“, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der CODUKA UG (haftungsbeschränkt), die Geblitzt.com betreibt. „Doch nimmt damit auch der Gegenwind etablierter
Gruppen zu.“ Geblitzt.com möchte es allen Betroffenen ermöglichen ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen. Das sei aber gerade im Verkehrsrecht schwierig, so Ginhold: „Der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit muss oftmals zum Beweis seiner Unschuld einen Anwalt beauftragen. Selbst bei erwiesener Unschuld bleibt er, bei einer Einstellung des Verfahrens, in den meisten Fällen auf den Anwaltskosten sitzen. Damit konnte er zwar sein Bußgeld und alle Konsequenzen abwenden, muss aber einige hundert Euro für seinen Anwalt ausgeben. Das ist doch paradox.“ Genau diese Rechtslücke schließt Geblitzt.com. Betroffenen wird eine kostenlose Überprüfung ihrer Bußgeldbescheide durch kompetente Rechtsanwälte ermöglicht, die bei Bedarf auch die anwaltliche Vertretung übernehmen.
Ginhold betont, dass der Großteil aller Bußgeldbescheide korrekt sei und man sich lediglich auf die nicht gerechtfertigten konzentriere. „Niemand hat ein Interesse daran, dass Raser unsere Straßen unsicher machen, ein korrekt dokumentierter Verkehrsverstoß muss selbstverständlich Konsequenzen haben.“ Er stellt aber auch klar, dass jeder Betroffene das Recht auf die bestmögliche Verteidigung habe. „Hierbei wollen wir helfen.“
Die gleiche Meinung vertritt auch Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Rechtswissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er ist der Überzeugung, dass Geblitzt.com eine empfindliche Rechtsschutzlücke schließt, die zu Lasten der Betroffenen geht. „Es muss möglich sein, dass der Verbraucher auf Augenhöhe argumentieren kann. Das ist derzeit nicht der Fall. Zurzeit findet eine Umverteilung zugunsten des Fiskus statt, obwohl im Einzelfall nicht geprüft wurde, ob überhaupt ein Verkehrsverstoß vorliegt. Geblitzt.com versucht dieses Rechtsschutzdefizit zu schließen und für Waffengleichheit zu sorgen“, so Schwintowski. „Auch der vermeintliche Verkehrssünder ist ein Bürger und kein Untertan.“
Dies bekräftigt auch Ginhold in seiner abschließenden Aussage: „Wenn der Rechtsstaat nicht selbst dafür sorgt, dass die Hürden für eine solche Überprüfung nicht zu hoch gelegt werden, übernehmen wir das. Aus einem gewohnten Unrecht wird noch lange kein Recht. Nur weil etwas immer so war, muss es nicht auch immer so bleiben.“



