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GFE- Insolvenzanverfahren am 01.03.2011 eröffnet.

(openPR) Anleger können nunmehr ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden - CLLB informiert über weitere Anspruchsmöglichkeiten

Am Dienstag, den 01.03.2011 wurde nunmehr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE GmbH, mit Sitz in Nürnberg eröffnet. (AG Nürnberg, Az.: 8200 IN 2238/10)
Geschädigte Anleger haben nunmehr die Möglichkeit, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Geschädigten vertritt.
Seitens des zuständigen Gerichts wurde bestimmt, dass die Forderungen der Gläubiger bis spätestens Freitag, den 15.04.2001 form- und fristgereicht beim Insolvenzgericht Nürnberg angemeldet werden müssen.
Seitens des Gerichts wurde zudem bereits für den 27.05.2011 ein Prüfungstermin anberaumt.
„Aufgrund der nunmehr vorliegenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt derzeit mindestens zwei Wege, die geschädigte Anleger zur Durchsetzung der Ihnen entstandenen Schäden verfolgen können,“ erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter:

1. Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den jeweiligen Anlageberatern
2. Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den Hintermännern
3. Anmeldung der Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens

Seitens der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurden bereits die ersten Klagen gegen Anlageberater vorbereitet, nachdem diese sich teilweise außergerichtlich geweigert hatten, die den Anlegern entstandenen Schäden zu ersetzen.

Die Klagen sind auf Rückabwicklung der jeweiligen Verträge gerichtet. Die Anleger sollen dabei so gestellt werden, als hätten sie die BHKWs nie erworben.

„Bis heute hat keiner der von uns vertretenen Anleger, das von ihm bestellte BHKW zu Gesicht bekommen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg geht nachwievor von einem gewerbsmäßigen Betrug in der Sache aus, berichtet die Lokalpresse.

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