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Eine Stiftung sichert nachhaltig Vermögen

28.01.200809:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Eine Stiftung sichert nachhaltig Vermögen
Caritas Gemeinschafts-Stiftung
Caritas Gemeinschafts-Stiftung

(openPR) Stiftungsgründungen machen seit rund 15 Jahren Furore. Vielen Stifterinnen und Stiftern kommt es darauf an, ihr Vermögen oder einen Teil davon in gute Hände zu geben. Andere möchten zu Lebzeiten ihre Vision eines gelingenden Lebens ein Stück weit wahr machen, um so etwa Menschen auf den Schattenseiten wieder Perspektiven zu geben. Oder sie möchten unsere Gesellschaft und die soziale Arbeit mitgestalten. Für sie ist das eine Investition in mehr Menschlichkeit.



Für eine solche Investition bietet sich zum Beispiel die große und vielfältige Palette der Dienste und Einrichtungen des Caritasverbandes für Stuttgart zu Gunsten hilfebedürftiger Menschen an, die unter dem Motto steht: Not sehen und Handeln. Die Caritas Gemeinschafts-Stiftung, die Förderstiftung des Caritasverbandes für Stuttgart, ist seit 1999 verlässlicher Ansprechpartner für Personen, die Vermögen in sichere Hände weitergeben und Gutes bewirken wollen. Eine Vermögensweitergabe kann durch die Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten oder nach dem Tod, durch eine Testamentserrichtung oder einen Erbvertrag oder auch durch eine Schenkung zu Lebzeiten geschehen.
Ein kurzer Überblick möchte dies erläutern:

Stiften
Wer stiftet legt einen Zweck fest. Ein Ziel also, dem die Stiftung dienen soll. Zum Beispiel ein Feld sozialer Arbeit, das zu fördern ist. Die Erträge aus dem Stiftungskapital fließen dann dem benannten Zweck zu. Das gestiftete Vermögen bleibt erhalten.

Oder: Bei einer bereits bestehenden Stiftungen unter dem Dach der Caritas Gemeinschafts-Stiftung kann in beliebiger Höhe zugestiftet werden. Dies deshalb, weil die entsprechende Stiftung das Anliegen das gefördert werden soll, bereits in ihrer Zwecksetzung enthält.

Vererben
In einem Testament wird festgelegt, wer nach dem Tod Erbe, Teilerbe wird oder ein Vermächtnis bekommen soll. Mit dieser Vermögensweitergabe, zum Beispiel an die Caritas Gemeinschafts-Stiftung, kann wiederum ein Zweck verbunden werden, dem das Vermögen dienen soll.
So werden damit Zeichen gesetzt die zeigen, dass auch in Zukunft weiter Bestand hat, was im Leben wichtig gewesen ist.

Schenken
Wer schenkt, gibt zu Lebzeiten weiter, ohne Gegenleistung. Manche Mitmenschen schenken ganz bewusst deshalb, weil man sich um verschenktes Gut und Geld nicht mehr zu kümmern braucht und weil Schenken Freude macht. Beiden, dem Beschenkten und dem der schenkt.

Steuerliche Vorteile
Am 21. September hat der Bundesrat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Es gilt rückwirkend ab 0.01.2007. Unter anderem ist damit eine Anhebung des Sonderausgabenabzugs gem. § 10bAbs. 1a EStG verbunden. Statt bisher 307.000 Euro können Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung künftig bis zu 1 Mio. Euro über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden.
Weiterhin wurde beschlossen, den Spendenabzug auf einheitlich 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte anzuheben.

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