openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wertkonservativismus und Verfassungsrichterwahl

22.01.200808:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wertkonservativismus und Verfassungsrichterwahl
Das kritische Internetportal (nicht nur) zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal (nicht nur) zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Laut einer Meldung von FAZ vom gestrigen Tage hier bei openPR hat die Union der Wahl von Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts noch nicht zugestimmt. Es gebe noch Gesprächsbedarf und die Union koordiniere noch, so wohl der baden-württembergische Regierungssprecher Christoph Dahl gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Dienstagsausgabe).



Kurze Anmerkung (L. Barth): Dies verwundert in der Tat nicht, steht doch meiner Einschätzung nach der Staats- und Verfassungsrechtler Horst Dreier für einen Wertepluralismus in unserer säkularisierten Gesellschaft. Da kommt es nicht von ungefähr, dass die Union gleichsam noch Gesprächsbedarf anmeldet. Nachdenklich muss in diesem Zusammenhang zuvörderst der Hinweis in der Pressemitteilung der FAZ stimmen, wonach Horst Dreiers Positionen zur Menschenwürde und dem Lebensschutz nicht unumstritten sind. Dies ist in der Tat so und vor dem Hintergrund der Revitalisierung vermeintlich ethisch höhere Werte insgesamt begrüßenswert, steht doch die Position Dreiers nicht für die Zementierung fundamentalethischer Grundprämissen, die keiner Diskussion mehr zugänglich wären.

In diesem Sinne erscheint es aus der Sicht der Parteien, die sich dem „C“ in ihrem Parteinamen besonders verpflichtet fühlen, durchaus konsequent, noch einstweilen zu „koordinieren“, hegen diese doch vielleicht Ängste, dass mit einem fortschrittlich denkenden Verfassungsjuristen der wertkonservativen Leitkultur perspektivisch Grenzen gesetzt werden.

Nun – wir dürfen daran erinnern, dass bereits in der unseligen Debatte im Jahre 2001 der seinerzeitige Justizminister von Baden-Württemberg Prof. Dr. Ulrich Goll für das Land einen Gesetzesantrag zur Änderung des Richterwahlgesetzes in den Bundesrat eingebracht hat. In der dazugehörigen Pressemitteilung des Justizministers hieß es damals unter anderem: „Nach meiner Überzeugung dürfen bei der Wahl eines Richters oder einer Richterin an ein Bundesgericht nichtparteipolitische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Die persönliche und fachliche Eignung eines Bewerbers muss den Ausschlag geben. Die Rechtssuchenden in Deutschland haben Anspruch darauf, dass an den obersten Bundesgerichten nur die Besten Recht sprechen.“ (vgl. dazu Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4619 13. Wahlperiode 26. 08. 2005 ).
Auf den Antrag der Abgeordneten Rainer Stickelberger u. a. der SPD hat dann der Justizminister Stellung bezogen, ob dies dann auch für die Wahl zum Bundesverfassungsrichter gelte. „Auf die Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht, die sich nach den §§ 2 ff Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) richtet und wesentlich von der Wahl der Richter zu den obersten Gerichtshöfen des Bundes nach dem Richterwahlgesetz unterscheidet, ist diese Forderung deshalb von vornherein nicht übertragbar. Die persönliche und fachliche Eignung des Kandidaten wird bei der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht vielmehr durch das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit, das eine breite, über die Grenzen der politischen Lager hinaus gehende Verständigung im Wahlorgan voraussetzt, sichergestellt“ (Drucksache 13 / 4619, aaO.).

Ob dem tatsächlich so ist, darf wohl bezweifelt werden und zumindest aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger sollte die persönliche und fachliche Eignung des Kandidaten maßgeblich sein und nicht parteipolitische Gesichtspunkte, bei denen allzu oft die Fraktionsdisziplin eingefordert wird. Der Staatsrechtler H. Dreier ist ein Kandidat mit einem hohen Sachverstand und von daher wäre seine Wahl für das Richteramt beim BVerfG zu begrüßen.

Lutz Barth

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 183312
 153

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Wertkonservativismus und Verfassungsrichterwahl“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Referendum zur Sterbehilfe?Bild: Referendum zur Sterbehilfe?
Referendum zur Sterbehilfe?
… die katholische Kirche mit der Realität auf Erden konfrontiert, wo nicht wenige Patienten um ihre selbstbestimmte Entscheidung nach einem humanen Tod ringen. Der Wertkonservativismus der katholischen Kirche verliert in dem Maße seine inquisitorische Wirkung, wie der mündige Patient ein Mehr an Selbstbestimmungsfreiheit zugebilligt bekommt. Der Zwang …
Bild: Was will uns die Ehefrau von Lafontaine, Christa Müller, mitteilen?Bild: Was will uns die Ehefrau von Lafontaine, Christa Müller, mitteilen?
Was will uns die Ehefrau von Lafontaine, Christa Müller, mitteilen?
In einer von einem Wertkonservativismus heimgesuchten Gesellschaft meldet sich nun Christa Müller, bekanntermaßen die Ehefrau von Oskar Lafontaine, zu Wort. Die Grundbotschaft scheint zu lauten: Wertkonservativ und links zu sein schließen einander nicht aus. Einer Mitteilung bei kath.net zufolge spricht sich Müller gegen die Ganztagsbetreuung und für …
Bild: Papst - Zur aktiven Sterbehilfe - Wider eine „Kultur des Alleinlassens“Bild: Papst - Zur aktiven Sterbehilfe - Wider eine „Kultur des Alleinlassens“
Papst - Zur aktiven Sterbehilfe - Wider eine „Kultur des Alleinlassens“
… – kennt und der parlamentarische Gesetzgeber hierauf bei einer möglichen Regelung der patientenautonomen Verfügungen am Lebensende zu achten hat. Moraltheologische Überlegungen zum Menschenbild haben bei einer grundrechtskonformen Gesetzesregelung außer Betracht zu bleiben, so dass einem Wertkonservativismus deutliche Grenzen gesetzt sind. Lutz Barth
direct/ FAZ: Union: Noch keine Entscheidung über Verfassungsrichterwahl
direct/ FAZ: Union: Noch keine Entscheidung über Verfassungsrichterwahl
Die Union hat der Wahl von Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts noch nicht zugestimmt. "Die Union koordiniert noch", sagte der baden-württembergische Regierungssprecher Christoph Dahl der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Dienstagsausgabe). Er dementierte damit anderslautende Meldungen. Es gebe "noch Gesprächsbedarf" und "noch kein Ergebnis". Auch der Justitiar der Unionsfraktion im Bundestag, Hermann Gröhe (CDU) sagte der F.A.Z.: "Meines Wissens ist der Meinungsbildungsprozess im Bundesrat noch im Gange". In der Unio…
Bild: Das Evangelium vitae – auch ein tugendethischer Appell an die CDUBild: Das Evangelium vitae – auch ein tugendethischer Appell an die CDU
Das Evangelium vitae – auch ein tugendethischer Appell an die CDU
… sah sich die CDU veranlasst, eine Debatte über eine „Neue deutsche Leitkultur“ loszutreten, die allerdings im Wesentlichen das Ziel verfolgte, den „Wertkonservativismus“ zu revitalisieren. Problematisch freilich wird es, wenn die vermeintlichen Chefideologen in den christlichen Parteien das „christliche Menschenbild“ für sich zu erschließen versuchen, …
Sie lesen gerade: Wertkonservativismus und Verfassungsrichterwahl