(openPR) Das „C“ im Parteinamen ist nicht nur ein Etikett, sondern gleichsam auch Programm und weitaus wichtiger: es steht für ein christliches Menschenbild, für das die Christdemokraten (und freilich die Christsozialen) gelegentlich auch im diskursiven Prozess über allgemeine Werte und den Wert des menschlichen Lebens im Besonderen streitbar eintreten. Nicht von ungefähr sah sich die CDU veranlasst, eine Debatte über eine „Neue deutsche Leitkultur“ loszutreten, die allerdings im Wesentlichen das Ziel verfolgte, den „Wertkonservativismus“ zu revitalisieren.
Problematisch freilich wird es, wenn die vermeintlichen Chefideologen in den christlichen Parteien das „christliche Menschenbild“ für sich zu erschließen versuchen, ohne hierbei die Verlautbarungen gleichsam des obersten Sachverwalters – dem Stellvertreter des Schöpfers hier auf Erden, dem alleinigen Herrn über Leben und Tod – in ihr neues (?) Leitbild einfließen zu lassen. Unser Verteidigungsminister käme ebenso wie der Bundesinnenminister – so darf jedenfalls vermutet werden – nach dem Studium des Evangelium vitae zu völlig neuen Einsichten über den Wert des menschlichen Lebens. In der leidigen Diskussion über den Abschuss eines Passagierflugzeuges könnte das Evangelium zum Leben dem verantwortungsvollen christdemokratischen und –sozialen Politiker eine Orientierung darüber bieten, was es in der Konsequenz bedeutet, die Grundsätze der „Heiligkeit des Lebens“ zu bewahren. Mag auch das Staatsvolk sich der Macht und damit der Interpretationsherrschaft der Parteien zu beugen haben, so droht doch einigen Politiker „außerirdisches Unbill“ und es steht zu vermuten an, dass dann eine „gerechte Strafe“ in Aussicht gestellt wird. „Du sollst nicht töten“ und im Evangelium vitae wird für dieses zentrale Gebot nicht nur der einzelne Mensch, sondern gleich auch das von ihm gegründete Kollektiv in die Pflicht genommen. Es kann danach kein Zweifel bestehen – wie sich im Übrigen auch expressis verbis aus dem Evangelium vitae ergibt -, dass der demokratisch legitimierte Gesetzgeber gehalten ist, eine Gesetzgebung zu unterlassen, die diesen Höchstwert nicht nur gefährdet, sondern gleichsam auch vernichtet.
Also – meine Herren Politiker: Keine gute Aussichten in der transzendenten Welt und da nimmt sich doch der beabsichtigte Missbilligungsantrag der FDP außerordentlich bescheiden aus. Und da ich hier meine parteipolitische Neutralität wahren möchte, sei auch noch gleich an die Adresse der Sozialdemokraten die Botschaft gerichtet: „Du sollst kein falsch Zeugnis reden“ und in diesem Sinne könnte der Missbilligungsantrag der FDP jedenfalls mit Blick auf das Abstimmungsverhalten unserer Abgeordneten sich diese selbst ein exquisites Zeugnis von ihrem tugendethischen Verhalten ausstellen. Wer die Auffassung vertritt, die „Demarkationslinie“ sei überschritten, sollte dies freilich auch in seinem Abstimmungsverhalten dokumentieren und mit Verlaub Herr Müntefering, diese sollte eben nicht „intern besprochen werden“, sondern ganz öffentlich!
Schau`n mir mal – denn vielleicht wird es ja hierzu nicht kommen, so wie unlängst eine Demokratin in Bayern die sicherlich schmerzliche Erfahrung hat machen müssen, dass im Zweifel der „Strom“ resp. „das Mikrofon“ ausgeschaltet wird, so dass unbequeme Fragen nicht der Beantwortung zugeführt werden brauchen.
Lutz Barth










