(openPR) Heidelberg, 16. Januar 2008 - „Es klang doch so viel versprechend“, bekam der Heidelberger Rechtsanwalt Mathias Nittel kürzlich von einem Mandanten zu hören, der ihn wegen seiner finanzierten britischen Lebensversicherung konsultierte. Dem Anleger war empfohlen worden, ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen und dieses in eine britische Rentenversicherung investieren. Da deren Rendite über den Kreditzinsen liege, bezahlten sich die Kreditzinsen von selbst und er erziele noch einen Überschuss. Zahle er diesen regelmäßig in einen Investmentsparplan ein, könne er mit diesem später das Darlehen tilgen. Die lebenslange Rente hätte er so ohne eigene Zahlungen erworben, lautete die Anpreisung des Anlageberaters. Dass es sich um ein hoch spekulatives Geschäft auf Kredit mit enormen Verlustrisiken handelte, hatte der Anlageberater verschwiegen.
„Derartige Modelle wurden in der Vergangenheit massenhaft vertrieben“, stellt Anwalt Nittel fest. Unter Bezeichnungen wie Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) der Schneegruppe oder Schnee-Rente, LEX-Konzept Rente, System-Rente, Novarent, oder Sparenta Kombi-Rente wurden diese riskanten Zinsdifferenzgeschäfte angeboten. „Auch wenn sie sich in den Details unterscheiden, basieren sie dem Grunde nach auf einem Grundgedanken“, stellt der Heidelberger Kapitalmarktexperte fest. Der Anleger nimmt einen Kredit auf, dafür bezahlt er für die Laufzeit von 10 oder 15 Jahren Zinsen. Den Kredit investiert er in eine Lebens- oder Rentenversicherung. Die Rentenzahlungen beginnen sofort. Mit der Rente werden zunächst die Kreditzinsen beglichen. Erst nach der Laufzeit des Darlehens tilgt der Anleger die Schuld – auf einen Schlag. So fallen permanent hohe laufende Kreditzinsen an, die der Versicherte als Werbungskosten steuermindernd geltend machen kann. Auch vorab gezahlte Zinsen in Form eines Disagios lassen sich steuerlich mit anderen Einkünften verrechnen. Die Rente ist dagegen altersabhängig nur mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern.
Auf den ersten Blick klangen diese Modelle plausibel. Nicht zuletzt aufgrund der in den Beratungen hervorgehobenen, in der Vergangenheit von Clerical Medical, einem der Anbieter von britischen Lebensversicherungen mit Einmalzahlung, dessen Produkte bemerkenswert oft in derartigen Angeboten auftauchen, erwirtschafteten hohen Renditen. Auch in schwierigen Jahren, so die Werbung von Clerical Medical, seien immer Bonuszahlungen geleistet worden.
Durch die Bayerische Landesbank, die Baden-Württembergische Landesbank, die Schleswig-Holsteinische Landesbank (heute HSH Nordbank) und die Landesbank Hessen-Thüringen sowie diverse Tochtergesellschaften dieses Instituts (LB Swiss, Landeskreditkasse) sowie zahlreiche weitere Banken und Sparkassen wurden die Lebens- oder Rentenversicherungen zu 100 % finanziert. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank kreditierte derartige Modelle für Ärzte und Apotheker.
Keines dieser Modelle entwickelte sich für die Anleger so, wie es bei der Beratung vorhergesagt wurde. Die desaströse Entwicklung auf dem Aktienmarkt von 1999 – 2002 führte zu massiven Einbrüchen bei den Renditen der abgeschlossenen Versicherungsprodukte und Investmentfonds. Manche Pools von Clerical Medical verloren in dem Börsencrash rund 45 % des Vermögenswertes. Statt kalkulierter Renditen von 7,5 % - 8,5 % bei Clerical Medical beläuft sich der deklarierte Wertzuwachs seit 2005 auf lediglich 0,5 %. Auch Generali hat ihre Rentenzahlungen gesenkt, ohne zufrieden stellende Begründung. Auch die Performance von CMI lässt seitdem zu wünschen übrig. Während beispielsweise der FTSE Europe-Index von Mitte 2002 bis Mitte 2007 eine durchschnittliche jährliche 5-Jahres-Rendite von 12 % aufweist, kommen CMI-Pools mit garantiertem Wertzuwachs nach eigenen Angaben von CMI auf mickrige 4,2 %.
„Die meisten Anleger können aufgrund der ausbleibenden Ausschüttungen der Rentenversicherung die fälligen Kreditzinsen nur noch mit erheblichen Zuzahlungen aus eigenen Mitteln leisten“, weiß Anwalt Nittel von seinen Mandanten. Viele Anleger sind heute schon nicht mehr in der Lage, die fälligen Zinsen zu zahlen. Darüber hinaus drohen angesichts der hohen Kredite, die im Vertrauen auf die Sicherheit der Konzepte und die hohen Renditen der Lebensversicherungen aufgenommen wurden, für viele der Anleger existenzbedrohende Folgen. „Reichen dann, wenn die Kredite zur Rückzahlung fällig sind die aus der Auflösung der Versicherungen oder Investmentfonds zu erzielenden Mittel nicht zur Tilgung aus, müssen die Anleger aus eigenen Mitteln die Unterdeckung ausgleichen“, so Anwalt Nittel. „Statt eine zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen, werden hier möglicher Weise bestehende Altersvorsorgen aufgelöst werden und in die Darlehenstilgung fließen müssen.“
Nach Ansicht des Heidelberger Anlegeranwalts gibt es jedoch Chancen für betroffene Anleger, den drohenden Schaden abzuwenden oder zu lindern. Die Anbahnung der Geschäfte fand häufig in einer Privatwohnung oder am Arbeitsplatz des Anlegers statt, weiß Anwalt Nittel aus Gesprächen mit seinen Mandanten. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz, was je nach Einzelfall eine weitgehende Rückabwicklung zur Folge haben kann. Darüber hinaus waren die Informationen, die den Anlegern zu den äußerst komplizierten Renten- bzw. Lebensversicherungen gegeben wurden, in der Regel unzureichend. Es wurde regelmäßig mit den in der Vergangenheit erzielten Renditen geworben, ohne auf die Risiken für die Zukunft hinzuweisen. Dies betrifft insbesondere Verträge mit Clerical Medical. Hieraus resultieren gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften, die sich die fehlerhafte Information ihrer Kunden durch die Berater zurechnen lassen müssen. Aufgrund der zumeist ungenügenden Information der Anleger können diese Schadensersatzansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften im Falle eines verbundenen Geschäfts, welches bei den Hebelmodellen regelmäßig zu bejahen sein wird, der finanzierenden Bank im Wege des so genannten Einwendungsdurchgriffs entgegengehalten werden.
Von besonderem Interesse ist für den Anwalt von Witt Nittel, Rechtsanwälte, dass die zur Finanzierung der Einmalzahlungen in die Rentenversicherung abgeschlossenen Kreditverträgen oftmals gegen Vorschriften des Verbraucherkreditrechts verstoßen. „In vielen Verträgen, die mit der Bayerische Landesbank und der Apotheker- und Ärztebank geschlossen wurden, sind Angaben fehlerhaft, was zur Folge hat, dass die Anleger von Anfang an und bis zur vereinbarten Rückzahlung des Darlehens nur 4 % Zinsen im Jahr zahlen müssen“, berichtet Anwalt Nittel aus seiner Erfahrung. Dies allein hat eine erhebliche Reduzierung der Zinsbelastung für die Vergangenheit und die Zukunft sowie Ansprüche auf Rückzahlung zu viel geleisteter Zinsen zur Folge, die bereits außergerichtlich durchgesetzt werden konnten.
Da die Verträge äußerst komplex sind und die Verjährung von Ansprüchen bei weiterem Zuwarten droht, rät Anwalt Nittel daher den Betroffenen, umgehend qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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