(openPR) Die Stadtwerke Hanau (SWH) haben gegen den Stromhändler Flexstrom GmbH eine einstweilige Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs erwirkt. Das Landgericht (LG) Berlin hat bestätigt, dass die in der Werbung von Flexstrom dargestellten Aussagen wettbewerbswidrig sind und sich damit eignen, die Verbraucher zu täuschen.
Flexstrom wirbt – Blickfang mäßig hervorgehoben – mit Ersparnissen, die der potenzielle Kunde bei einem Versorgerwechsel erhalten könne. Der Verbraucher bezahlt aber nach Auffassung des Gerichts nur dann weniger, wenn er mit seinem tatsächlichen Verbrauch die im Paket pauschal gekaufte Menge Strom genau trifft beziehungsweise nur geringfügig davon abweicht.
Weiterhin behauptet Flexstrom, eine Ersparnis werde es für den Kunden immer geben. Wie das LG Berlin bestätigt, kann es aber auch sein, dass die Verbraucher wesentlich schlechter mit den angepriesenen Produkten fahren. Denn: Der Kunde kauft die von ihm vermutete Strommenge für ein Jahr im Voraus. Liegt der Jahresverbrauch unter der Annahme, erhält der Kunde keine Gutschrift. Liegt der Verbrauch darüber, verteuert sich der Preis je Kilowattstunde. Für jeden Kunden besteht die Möglichkeit, sich im Kundenzentrum der Stadtwerke Hanau in der Leipziger Straße 17 oder unter der Telefonnummer 06181/365-1999 umfassend über die Produkte der SWH zu informieren.









