(openPR) Hanau, 7. Dezember 2007 - Der mittelständische Stromanbieter FlexStrom wird weiterhin allen Hanauer Haushalten vorrechnen, wie günstig seine Angebot sind. Damit reagiert das Unternehmen auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin. Das Gericht hatte Kleinigkeiten in den Werbematerialien für das Stromangebot ÖkoFlex aus 100 % Erneuerbarer Energie beanstandet.
Die Stadtwerke Hanau stören sich vor allem an Beispielrechnungen, in denen dargelegt wird, dass Ökostrom für verschiedene Haushaltsgrößen sogar günstiger sein kann als die Tarife der Stadtwerke. „Das gefällt den Stadtwerken Hanau zwar nicht – aber so funktioniert nun einmal der Wettbewerb: Kunden können sich für günstigere oder ökologische Angebote entscheiden“, sagt FlexStrom-Geschäftsführer Robert Mundt.
Der Gerichtsentscheidung hat mittelständische Stromanbieter keine große Relevanz, da es nur um Kleinigkeiten wie die Schriftgröße oder zusätzliche Tarifangaben geht. Vor dem Landgericht Hanau waren die Stadtwerke mit dem Versuch einer Einstweiligen Verfügung bereits gescheitert. Offensichtlich fürchten die Stadtwerke, dass sich angesichts der hohen Strompreise viele Kunden für günstigere Angebote entscheiden. 2006 hatten die Stadtwerke rund 10,2 Millionen Euro an ihre Anteilseigner ausgeschüttet.
Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 3.600 Kilowattstunden spart beispielsweise durch einen Wechsel vom Tarif Hanau Classic der Stadtwerke zum 3600er-ÖkoFlex-Paket mehr als 100 Euro. Verbraucherschützer empfehlen bereits seit August bundesweit einen Wechsel des Stromanbieters, um sich gegen zu hohe Strompreise zu wehren.
Der mittelständische Anbieter FlexStrom wird sich weiterhin intensiv bei den Hanauer Haushalten für den Wechsel einsetzen. Bereits seit Mitte Oktober wirbt der mittelständische Stromanbieter FlexStrom auf Plakaten für sein ökologisches Stromprodukt ÖkoFlex. Es gibt zudem Überlegungen, die Kampagne auch auf weitere Ortschaften auszuweiten. FlexStrom-Geschäftsführer Mundt: „Kein Stadtwerk ist mehr vor uns sicher.“










