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Bußgelder und Strafanzeigen beweisen: Aufsichtsbehörden machen ernst mit Datenschutz

28.11.200710:30 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Die 31. Datenschutzfachtagung DAFTA 2007 – hat wie immer eine Vielzahl von Anregungen und Erkenntnissen über den Datenschutz gebracht. Einer der bemerkenswertesten Vorträge war der Bericht über eine Umfrage bei Datenschutzaufsichtsbehörden zum Thema „Bußgelder und Strafanzeigen“. Die Referentin Evelyn Seiffert wies überzeugend nach, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit die Hauptgründe für Ordnungswidrigkeitstatbestände sind. Insgesamt - so führte die Referentin aus - sind im Verlaufe der letzten fünf Jahre in 242 Fällen Bußgelder inklusive Verwarnungen verordnet worden. Im gleichen Zeitraum wurden 14 Strafanträge gestellt. Bei zirka 65 Fällen wurde als Ordnungswidrigkeitstatbestand ein Verstoß gegen Meldepflichten und/oder Bestellung eines Datenschutzbeauftragten konstatiert.

Die UIMCert meint: Insbesondere der hohe Anteil der Ordnungswidrigkeitstatbestände in Form von Verstößen gegen § 43 Abs. I, 1 und 2 ist nicht verwunderlich, da - wie in einer unserer letzten Pressemitteilungen festgestellt - die Marktstudie der UIMCert ergeben hat, dass zirka 60 % der zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichteten KMU´s dieser Pflicht nicht nachgekommen sind. Die Differenz zwischen den von den Aufsichtsbehörden festgestellten Verstößen gegen den genannten Paragraphen und den von der UIMCert festgestellten Tatbeständen ergibt sich daraus, dass die Aufsichtsbehörden durch Personalmangel nicht flächendeckend prüfen können, so dass ihnen das gesamte Ausmaß der Verstöße insbesondere gegen die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entgeht. Die meisten der anderen von Frau Seiffert festgestellten Verstöße wären dann nicht passiert, wenn ein gewissenhafter Datenschutzbeauftragter bestellt und tätig geworden wäre.

UIMC und UIMCert haben nicht nur auf ihrem Kundentag darauf hingewiesen, dass sie ein effizientes System zur Herstellung der Ordnungsmäßigkeit des Datenschutzes in KMU´s in ihrem Produktportfolio haben. Die Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden bei ihren Prüfungen ganz offensichtlich schärfere Maßstäbe anlegen und bei entsprechenden Ordnungswidrigkeitstatbeständen Geldbußen und/oder Strafen verhängen, sollte den für die Ordnungsmäßigkeit verantwortlichen Instanzen aller Unternehmen, insbesondere aber auch KMU´s, zu denken geben.
Ausführliche Informationen zum KMU-Konzept unter www.uimc.de oder www.uimcert.de

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