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Datenschutz-Verordnung ernst nehmen

04.06.201815:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Datenschutz-Verordnung ernst nehmen
von RA Sascha Kugler, DSGVO-Experte
von RA Sascha Kugler, DSGVO-Experte

(openPR) DSGVO - Datenschutzgrundverordnung
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Nicht erst seit den jüngsten Skandalen um Datenmissbrauch bei Facebook gewinnt das Thema Datenschutz zunehmend an Bedeutung und Interesse. In einer Zeit, da angefangen bei Online-Shopping, über soziale Netzwerke bis hin zur Buchung von Reisen, unzählige Daten gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, gewinnt das Thema Datenschutz zunehmend an Bedeutung. Denn kaum einer weiß, was mit seinen Daten letztendlich passiert, wo, wie und warum sie gespeichert und weiter genutzt werden. Auf dieses Problem hat die Politik vor 2 Jahren reagiert und die neue EUweite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Weg gebracht. Seit Ende Mai ist diese nun für alle Unternehmen, Vereine und Behörden in Kraft - mit allen Rechten und Pflichten. Die neue DSGVO betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Kunden erfassen und speichern. Darunter fallen mittelständische Unternehmen mit eigenem Newsletter genauso wie Agenturen, Onlineshops, Hoster und Freelancer. Und obwohl die Wirtschaft 2 Jahre Vorlauf hatte, sich auf diese umfangreichen Änderungen einzustellen, hat zum Stichtag Mai 2018 ein Großteil der Unternehmen die neue DSGVO weder umgesetzt oder nur in Teilen bzw. fehlerhaft. Dabei sollten Unternehmen, klein wie groß, die erhöhten Dokumentationspflichten und Standards extrem ernst nehmen. Sie müssen nämlich jederzeit in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitungstätigkeiten gegenüber Privatpersonen und Aufsichtsbehörden nachzuweisen. Kann er dies nicht, drohen neuerdings drakonische Geldstrafen. Wer die ordnungsgemäße Verarbeitung von Daten nicht nachweisen kann oder wichtige Belege verliert, riskiert Bußgelder bis zu 20 Millionen oder vier Prozent des Jahresumsatzes. Eine weitere Neuerung in der DSGV. Daher ist jetzt schnelles Handeln gefragt und die DSGVO unverzüglich umzusetzen. Am besten mit professioneller Unterstützung. Denn die Bußgelder gelten seit Ende Mai 2018.




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Pressekontakt:

KWP Rechtsanwälte
Herr Sascha Kugler
Klosterstraße 64
10179 Berlin

fon ..: 030/23456630
web ..: http://www.anwalt-berlin-mitte.de
email : E-Mail

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