(openPR) activeMind AG bietet Einführungen für Datenschutzbeauftragte & Geschäftsführung
München, 23. Februar 2016 – Mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung kommen auch auf die deutsche Wirtschaft Änderungen zu. Damit Unternehmen sich frühzeitig auf die voraussichtlich ab 2018 geltenden Regelungen einstellen können, bietet die activeMind AG (www.activemind.de) bereits jetzt Schulungen für Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführung an.
Inhalte der Datenschutz-Schulung
Die eintägige Schulung gewährleistet eine grundlegende Einführung in die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dabei geht es unter anderem um folgende Themen:
• Wer ist wie von dem zu vereinheitlichenden Datenschutzrecht für Europa betroffen?
• Was meint „privacy by default“ bzw. „privacy by design“?
• Was müssen Unternehmen hinsichtlich der erweiterten Betroffenenrechte („Recht auf Vergessen-werden“ sowie „Herausgaberecht“) beachten?
• Welche Art von Datenschutz-Zwischenfällen müssen künftig verpflichtend an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden?
• Was bedeutet die neue Zuständigkeit von nur einer Datenschutzaufsichtsbehörde („One-stop-shop“)?
• Wie ändern sich Aufgaben und Befugnisse des betrieblichen bzw. externen Datenschutzbeauftragten?
Im Seminar zur EU-Datenschutz-Grundverordnung wird auch thematisiert, welche erhöhten Bußgelder für Datenschutzverletzungen durch Unternehmen drohen und wie sich das Schadensersatzrecht ändert.
Bundesweite Datenschutz-Schulungen 2016
Weitere Informationen zur Einführung in die europäische Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier: https://www.activemind.de/akademie/datenschutz/dsb-eu-datenschutz-grundverordnung/
Alle bundesweit angebotenen Datenschutz-Schulungen zu den Themen Auftragsdatenverarbeitung, Bring Your Own Device – BYOD, Cloud Computing im Unternehmen und Internationaler Datentransafer sowie die Termine für 2016 können Sie hier einsehen: https://www.activemind.de/akademie/datenschutz/