(openPR) „RESPE©T COPYRIGHTS“ und P4M – Die InternetAgenten geben Tipps für ein sicheres Weihnachtsshopping ohne böses Erwachen
Berlin/München, 20. November 2007. Weihnachten steht vor der Tür und damit beginnt auch wieder für Millionen Konsumenten der alljährliche Einkaufsmarathon. Dass immer mehr Verbraucher in Deutschland den überfüllten Geschäften entgehen und stattdessen bequem von zu Hause über das Internet ihre Weihnachtsgeschenke kaufen, belegt eine aktuelle Studie der Münchner Firma eCircle.
Online-Shopping erfreut sich immer größerer Beliebtheit, insbesondere zur Weihnachtszeit bevorzugen viele Verbraucher die Möglichkeit, im Internet rund um die Uhr stressfrei einzukaufen. So planen laut einer Studie von eCircle knapp 70 Prozent der Befragten, in diesem Jahr mindestens ein Geschenk online zu kaufen. Besonders beliebt beim Shopping sind Auktionsplattformen wie zum Beispiel eBay. Jedoch wimmelt es im Internet auch von schwarzen Schafen, die mit dem Verkauf von Raubkopien und gefälschten Produkten und dem Einsatz von Betrugsmaschen ehrlichen Käufern die Freude am Online-Shopping schnell verderben können. „Ärgerlich ist zum Beispiel, wenn Verbraucher Filme im Internet kaufen, die sich dann unter dem Weihnachtsbaum als Raubkopie entpuppen“, sagt Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH, Initiator der Kampagne „RESPE©T COPYRIGHTS“. „Der illegale Handel mit Fälschungen sowie das Täuschen und Austricksen ahnungsloser Kunden sind leider keine Seltenheit im Internet“, weiß auch Wolfgang Greipl, einer der beiden Geschäftsführer von P4M.
Damit Verbraucher nach Möglichkeit keine bösen Überraschungen beim Shopping im Internet erleben, geben ihnen die Initiative „RESPE©T COPYRIGHTS“ und P4M – Die InternetAgenten folgende Hinweise und Tipps an die Hand:
Was man beim Downloaden von Filmen und beim Online-Shopping allgemein beachten sollte:
- Nach dem aktuellen Urheberrecht ist das Erstellen einer Kopie einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ verboten. Große Vorsicht ist daher beim Download von Filmen aus dem Internet geboten: In so genannten Filesharing-Netzen und über Sharehoster werden neben lizenzfreien Inhalten oftmals urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download angeboten – darunter neben Software- und Musikdateien auch Filme. Da große Filmstudios ihre Werke dort nicht veröffentlichen, ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich bei Filmen, die aus Kino und TV bekannt sind, um illegale Angebote handelt. Sowohl das Zurverfügungstellen als auch das Herunterladen solcher urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Internet ist verboten und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher sollte man sich bei Film-, Software- und Musik- Angeboten im Internet stets fragen, ob der Anbieter der Filmdatei auch im Besitz des Rechtes für die Veröffentlichung im Internet ist.
- Legale Download-Portale bieten Filme frühestens zeitgleich mit dem DVD-Start an. Filme, die bereits vor Kino- oder DVD-Start online oder auf Märkten angeboten werden oder während sie noch im Kino laufen, sind illegal.
- Achtung: Werbeschaltungen auf Websites sind kein Indiz für die Legalität eines Downloadangebotes.
- Beinhaltet das Angebot auch Angaben zum Unternehmen bzw. zum Anbieter/Verkäufer? Gibt es ggf. ein stationäres Geschäft?
- Enthält die Website des Anbieters allgemeine Geschäftsbedingungen und bietet in diesem Zusammenhang eine Rückgabemöglichkeit/Kontaktmöglichkeit für den Käufer?
- Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet der Anbieter? Ist z.B. auch eine Zahlung per Nachnahme möglich?
- Aus welchem Land versendet der Anbieter seine Produkte? Aus Deutschland oder aus Drittländern (Asien, Osteuropa, etc.)? Vorsicht: Scheinbar preiswerte Angebote aus dem Ausland ziehen unter Umständen Einfuhrumsatzsteuern nach sich!
- Bietet der Händler seine Waren auf eBay an, sollte man unbedingt die Anzahl und Qualität der Bewertungen prüfen. Seit wann ist er Mitglied? Hat er schon häufiger die Identität (Anbietername) gewechselt? Hinweis: Mit Hilfe eines detaillierten Bewertungssystems, das eBay im Mai 2007 in Deutschland eingeführt hat, bei dem Käufer bis zu fünf Sterne in den vier Kategorien „Artikel wie beschrieben“, „Kommunikation“, „Versandzeit“ und „Versand- und Verpackungsgebühren“ vergeben können, kann die Zuverlässigkeit der Verkäufer noch besser eingeschätzt werden.
- Werden die Produkte auf vom Handel zertifizierten Seiten angeboten? Hinweis: Einzelne Marken zertifizieren inzwischen Online-Händler, die sich dann auch als solche ausweisen können. Aufschluss darüber gibt häufig die Website des Herstellers.
- Liegt der Kaufpreis weit unter dem allgemein bekannten Einstandspreis des Produktes, ist die Echtheit häufig fraglich.
- Ist der Versender mit dem Anbieter identisch? Wenn nicht, könnte dies für Strohmänner sprechen.
- Ist der Anbieter mit dem Kontoinhaber identisch? Auch hier gilt: Wenn nicht, könnte dies für Strohmänner sprechen.
- Konzentriert sich der Anbieter nur auf Niedrigpreis-Produkte und beschreibt diese als markenähnlich, z.B. ähnlich Gucci Tasche oder ähnlich Turnschuhe von Adidas?
Woran man illegal erstellte DVDs erkennen kann:
- Minderwertiger, ablösbarer Disc-Aufdruck
- Titel des Films ist nicht komplett oder „abgeschnitten“
- Unterschiedliche Zahl von Einlegern und Discs
- Unstimmigkeiten am Einleger, die sich auf andere Filme beziehen
- Fehlender Regional Code
- Schlechte Papier- und Druckqualität
- Originalrechteinhaber nicht erkennbar, falsch oder nicht existent
Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die InternetAgenten von P4M im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen die P4M-InternetAgenten monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Weitere Informationen sowie eine Meldemöglichkeit gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.
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