(openPR) Peter J. Klein, der Kopf der Ärzte-Treuhand-Gruppe, hat am 25.10.2007 vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt. Mit Beschluss vom 01.11.2007 hat das Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzantragsverfahren über sein Vermögen eingeleitet. Anlegern bei Fonds von Herrn Klein ist dringend zu raten, entsprechende Insolvenzforderungen anzumelden. Unsere Kanzlei hatte für die ersten von mehreren Anlegern geschossener Immobilienfonds (BGB-Gesellschaften) der Ärzte-Treuhand Vermögensverwaltung GmbH sowohl vor dem Kammergericht Berlin als auch vor dem Bundesgerichtshof positive Entscheidungen gegen Herrn Klein erzielt.
In den maßgeblichen Entscheidungen urteilten die Richter, dass die zugrunde liegenden Prospekte objektiv falsch gewesen sind. Nach Auffassung der Richter war der Emissionsprospekt fehlerhaft, weil er eine tatsächlich nicht bestehende Haftungsreihenfolge suggeriert. Dieser Hinweis vermittelt einen unzutreffenden Eindruck über die Haftungsrisiken des beitretenden Gesellschafters. Die Formulierung weckt beim Adressaten des Prospektes die Erwartung, dass das Risiko einer persönlichen Inanspruchnahme
erst dann droht, wenn die Gesellschaft in Liquidation gerät und das Grundstück verwertet wird. Nach den vorliegenden Darlehensverträgen ist das jedoch nicht der Fall.
Als Folge des Insolvenzantragsverfahrens wird zunächst ein Gutachter bestellt, der die wirtschaftlichen Verhältnisse von Herrn Klein prüfen wird. Die laufenden Gerichtsverfahren gegen Herrn Klein bleiben dennoch bis zur tatsächlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens anhängig und werden erst dann unterbrochen. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich erst Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres eröffnet werden. Die Ansprüche gegen Herrn Klein können dann in die Insolvenztabelle angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter wird einen vollständigen Einblick in die Vermögensverhältnisse des Herrn Klein nehmen und erforderliche Maßnahmen ergreifen, um etwaige Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen.
In einem durch unsere Kanzlei geführten vergleichbaren Fall gelang es dem Insolvenzverwalter einen zweistelligen Millionenbetrag für unsere Mandanten sicherzustellen. Unsere Aufgabe wird es dementsprechend sein, eine möglichst günstige Position für die von uns vertretenen Gläubiger zu erreichen. Anleger sollten daher ihre Ansprüche gegen Herrn Klein bei dem Insolvenzverwalter anmelden lassen. Diese Ansprüche sollten durch einen Anwalt begründet werden, da ansonsten eher wahrscheinlich ist, dass der Insolvenzverwalter pauschal begründete Ansprüche bestreitet. Das gilt vor allem für die Gesellschafter, die noch keinen Anspruch gerichtlich geltend gemacht haben und ein für sie positives Urteil erzielt haben.









