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Ärzte-Treuhand: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Peter J. Klein

Bild: Ärzte-Treuhand: Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Peter J. Klein

(openPR) Nach zahlreichen verlorenen Gerichtsverfahren wurde nunmehr das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Peter J. Klein mit Beschluss des Insolvenzgerichts im Amtsgericht Berlin-Charlottenburg vom 01.01.2008 eröffnet. Dem Verfahren ging ein Eigenantrag des Herrn Klein voraus. Durch dieses Verfahren sind alle gerichtlichen Verfahren gegen Herrn Klein unterbrochen. Das Gericht hat den Berliner Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma zum Insolvenzverwalter bestellt.

Weiter hat das Gericht alle Gläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.04.2008 anzumelden. Der erste Berichtstermin findet bereits Ende Februar statt. Prüfungstermin für die bis dahin angemeldeten Forderungen ist der 29.05.2008. Für die geschädigten Gesellschafter bewirkt dieses Verfahren, dass sie innerhalb der gesetzten Frist Forderungen gegen Herrn Klein anmelden lassen sollten, damit diese bei der Insolvenz berücksichtigt werden können. Angemeldet werden können alle Schadenspositionen im Zusammenhang mit der Beteiligung an der betreffenden Fondsgesellschaft der Ärzte-Treuhand abzüglich erlangter Steuervorteile.

Um zu verhindern, dass der Insolvenzverwalter die Forderungen mangels plausibler Darlegung bestreitet, empfehlen wir, nur Positionen darzulegen, die belegbar sind. Zu jeder Position sollten die entsprechenden Zahlungsbelege beigefügt werden. Bei den Steuervorteilen sollte eine Berechnung des Steuerberaters beigefügt werden, aus der sich die steuerlichen Ergebnisse mit und ohne die Beteiligung erkennen lassen. Gesellschafter, die bereits Titel gegen Herrn Klein haben, sollten diese bei dem Insolvenzverwalter unbedingt anmelden lassen. Herr Klein hatte zuletzt gegen ihn verurteilende Entscheidungen des Kammergerichts Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof eingereicht. Der Bundesgerichtshof hat diese Beschwerden zurückgewiesen. Nach diesen durch unsere Kanzlei betreuten Pilotverfahren erfolgte eine Welle von ähnlich lautenden Entscheidungen des Berliner Oberlandesgerichts.

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