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30. November 2007: Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel

Bild: 30. November 2007: Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel

(openPR) Autofahrer haben noch bis zum 30. November dieses Jahres Zeit um Ihre Autoversicherung zu kündigen und zu einer neuen Gesellschaft zu wechseln. Der häufigste Grund für einen Kfz-Versicherungswechsel sind günstigere Konditionen bei einem anderen Anbieter. „Bei einem Wechsel ist aber nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge entscheidend“, so Eike Böttcher vom Online-Verbrauchermagazin www.banktip.de. „Auch die Vertragskonditionen und der Leistungsumfang der Kfz-Versicherung müssen genau geprüft werden. Zudem sollte man das persönliche Sicherheitsbedürfnis im Auge behalten. Wer etwa auf bestimmte Zusatzleistungen verzichten kann, spart unter Umständen viel Geld.“



Vor dem Wechsel sollte der Versicherungsvergleich stehen. Dabei können mögliche Sonderrabatte beachtet werden, die nicht von allen Gesellschaften gewährt werden. Steht das Auto etwa in der eigenen Garage oder gehört man einer besonderen Berufsgruppe an, kann sich das positiv auf die Prämie auswirken. Allerdings sollte man bei der Nutzung von Sonderrabatten darauf achten, dass die festgelegten Bedingungen eingehalten werden können. Ansonsten riskiert man eventuell Strafen.

Einige Versicherungen bieten sogenannte „Rabattretter“ an. Dieser belohnt Autofahrer für unfallfreie Zeiten. Normalerweise werden Autofahrer nach einem Schadenfall um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen hochgestuft. Wer lange Zeit unfallfrei fährt und dann dennoch einmal einen Schadenfall hat, erhält als Gegenleistung für längere unfallfreie Zeiträume weiterhin niedrigere Beiträge. Bei einigen Autoversicherungen zum Beispiel sind bis zu drei Versicherungsfälle ohne Beitragserhöhung möglich. So können Autofahrer ihre günstigste Schadenfreiheitsklasse behalten und durch weiteres unfallfreies Fahren bestätigen.

Zahlreiche Anbieter haben mit speziellen Angeboten zum Wechseltermin ihre Konditionen für Kfz-Versicherungen verbessert. Ein Beispiel: Einige Versicherungen verzichten auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Damit besteht für Autofahrer ein Kaskoversicherungsschutz auch dann, wenn aus Unachtsamkeit einmal eine rote Ampel übersehen wird. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind.

Bei einem Vergleich der Anbieter sollte nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge entscheidend sein. Bei Kaskoversicherungen sollte jeder zunächst das persönliche Sicherheitsbedürfnis prüfen. Dazu gehört auch die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, mit der bestimmte Schäden eintreten könnten. Der berühmte Marderbiss etwa wird Fahrzeuge am Stadtrand sicher häufiger heimsuchen als solche in der innerstädtischen Tiefgarage. Ein weiteres Beispiel: Wer ausschließlich alleine mit dem Auto unterwegs ist, kann auf eine Insassenversicherung verzichten. Alle anderen wahrscheinlich nicht.

Weiterführende Informationen zu Rabattmodellen, Sonderkündigungsrechten und Serviceleistungen der Kfz-Versicherer finden Verbraucher auf der Seite www.banktip.de.

Über www.banktip.de:
Der Finanzratgeber banktip.de informiert laufend aktuell zu Entwicklungen und Angeboten auf dem Markt der Privaten Finanzen. Zahlreiche Tarifrechner bspw. zu Depotkonten, Geldanlagen, Krediten und Kontoführung ermöglichen den schnellen, unkomplizierten und direkten Konditionenvergleich der einzelnen Banken und Kreditinstitute. Darüber hinaus informiert der Verbraucherratgeber ausführlich zu Fragen rund um das Thema Steuern und Versicherungen. Mit diesem umfassend beratenden Serviceangebot gehört banktip.de zu den größten Finanzwebsites im deutschen Internet.

optel Media Services GmbH
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Alexander Borais
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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